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info@ib-gembler.de
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 19.09.2008
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten
Guten Tag Kollegen,
Mein Thema zu anrechenbaren Kosten im Bereich TGA:
1). Kostenschätzung Sanitär (mit Standardeinrichtungsgegenständen); Honorar nach den anrechenbaren Kosten ermittelt; soweit O.K.
2.) Auftraggeber wünscht nunmehr Luxuseinrichtungsgegenstände; Kostenberechnung Sanitär erstellt(Kosten Luxuseinrichtungsgegenstände um Faktor 10 teurer als Standareinrichtungsgegenstände)
Auftraggeber ist der Meinung, dass der Planungsaufwand für Luxuseinrichtungsgegenstände nicht signifikant höher ist als für Standardeinrichtungsgegenstände. Hat er nicht Unrecht.
In wie weit kann honorarmäßig an der exorbitanten Erhöhung der Kosten für die Einrichtungsgegenstände bezüglich der anrechenbaren Kosten partipiziert werden? Für eine Antwort vielen Dank im voraus.
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19.09.2008 at 18:00 Uhr |
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo Kollege,
Ihr Auftraggeber hat natürlich Unrecht. (es folgt nun: keine Rechtsberatung, sondern eine Meinung).
Zunächst einmal ist die HOAI auf Ihrer Seite. Dort steht ja klipp und klar, was anrechenbare Kosten sind (§10). Ich hoffe, Sie haben kein Pauschalhonorar vereinbart und wenn doch, gibt es für die Pauschale hoffentlich eine schriftlich fixierte Grundlage (z.B. 'Ausstattungsstandard einfach' . Bei Änderung der Grundlage ist natürlich dann auch ein Pauschalhonorar anzupassen.
Weiterhin geht Ihr Bauherr ja sicherlich davon aus, daß seine teuren, wertvollen Luxuseinrichtungsgegenstände auch mit der gebotenen Umsicht in das Gesamtbauwerk integriert werden. Die Planung hierfür ist tatsächlich aufwendiger; hier ein paar Beispiele:
- Planung von exakten Fliesenspiegeln und Wandabwicklungen
- Aufwendige Bemusterung
- Luxusgegenstände sind meist etwas Besonderes und Individuelles; d.h. Sie müssen die Planungsunterlagen der Hersteller anfordern, studieren und in Ihrer Planung berücksichtigen (bei Standard kann man eher auf Erfahrungen zurückgreifen).
- Intensivere Bauüberwachung, da höhere Werte auf dem Spiel stehen
Nicht zuletzt soll ja auch Ihre Haftung höher ausfallen, d.h. wenn Sie einen Planungsfehler machen und (hypothetisch) die sauteure Badewanne dadurch erneuert werden muss, möchte der Bauherr ja sicher nicht nur eine Standardbadewanne ersetzt bekommen.
Viel Erfolg!
R. Kürbitz
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20.09.2008 at 15:57 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten
Hallo Kollegen vom Ingenieurbüro Gembler,
in solch eine "Erklärungsnot" kommt man natürlich nicht, wenn man schon zu Planungsbeginn die Ansprüche bzw. Wünsche des Bauherrn abfragt. Denn dann wäre die Kostenschätzung bereits unter Berücksichtigung der Luxuseinrichtungsgegenstände erstellt worden.
Jetzt müsst ihr euerm AG erklären, warum ein teurer Waschtisch viel mehr Planungsarbeit verursacht als ein mittelpreisiger Waschtisch und ich glaube, das ist für einen normal intelligenten - praktisch denkenden - Bauherrn nicht so einfach nachzuvollziehen. Selbst ihr habt ja einen gewissen Begründungsnotstand.
Die Antwort: "Das ist eben so nach HOAI", ist genau so richtig wie überzeugungsarm.
Falls ihr stichhaltige Gründe für planerische Erschwernisse bei dem ein oder anderen Einrichtungsgegenstand habt, so würde ich diese natürlich vortragen.
Falls aber nicht, so würde ich damit argumentieren, dass auch die HOAI nicht jeden Einzelfall gerecht abbilden kann und durch die Orientierung an den Kosten manchmal den Planer und manchmal den Auftraggeber bevor- oder benachteiligt. Denn man stelle sich vor, der Bauherr möchte plötzlich (vielleicht, weil die Kostenschätzung ihn dazu zwingt) von Normalstandard auf Billigteile wechseln: die Folge wäre, dass der Planer weniger Honorar bekommen würde. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Planungsaufwand gleichzeitig auch geringer werden würde; vielleicht sogar eher Gegenteil eintritt.
@ Herr Kürbitz:
Mit einem Teil ihrer Argumente hätte ich so meine Bauchschmerzen:
quote: - Planung von exakten Fliesenspiegeln und Wandabwicklungen
Ich glaube nicht, dass dieser Aufwand die a.K. der Anlagengruppe 1 § 68, HOAI, beeinflusst.
quote: - Aufwendige Bemusterung
Könnte evtl. sein, aber nur, wenn Bauherr sich die Luxuseinrichtungsgegenstände nicht selbst ausgesucht hat (z.B. in einer Ausstellung oder im Internet).
quote: - Luxusgegenstände sind meist etwas Besonderes und Individuelles; d.h. Sie müssen die Planungsunterlagen der Hersteller anfordern, studieren und in Ihrer Planung berücksichtigen (bei Standard kann man eher auf Erfahrungen zurückgreifen).
Wie würde denn dieses Argument bei "Billigteilen" ausehen?
quote: - Intensivere Bauüberwachung, da höhere Werte auf dem Spiel stehen
Das könnte evtl. die höheren a.K. bei der Kostenfeststellung erklären, hat aber keinen direkten Einfluss auf die Kostenberechnung.
Schönes Wochenende
bento
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20.09.2008 at 20:37 Uhr |
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