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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?
Beitrag von Nachricht
BauInt
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 23.09.2008
IP: Logged
icon Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit unserem TGA Planer bzgl. anrechenbare Kosten in der Schlussrechnung.

Wir haben in unseren Produktionshallenneubau einen Industriebodenheizung planen und einbauen lassen. Die Kosten dieser Heizung sind anrechenbare Kosten für den TGA Planer, da gab es keine Diskussion, bis der Planer seine SR stellte ...

Er setzt nun bei den anrechenbaren Kosten die komplette Betonbodenplatte mit an, die von den Kosten her ca. dem 2,5 fachen der Bodenheizung entspricht. Begründung: Aufgrund dieser Heizung konnte eine zusätzliche Dämmung unter der Bodenplatte entfallen (Randbedingungen: keine wasserführenden Schichten und ausreichende Größe der Bodenplatte).

Die Abstimmung mit dem Bauphysiker dass die Dämmung entfallen kann (bis auf eine Randdämmung) habe ich durchgeführt. Leistung vom TGA Planer dazu: keine.

Der TGA Planer beruft sich auf §69 (6) und meint, dass das technische Gewerk die Konstruktion anderer Baugewerke (Bodenplatte) entscheident beeinflusst.

Meine Fragen:
1.
Lt. §69 (6) "können die Vertragsparteien vereinbaren, dass Kosten aus der Kostengruppe 3.1 in die anrechenbaren Kosten einfliessen". Was schreibt die HOAI vor, wenn nichts vereinbart wurde?

2. Die Bodenplatte selbst (Stahlfaserbeton) hat sich durch die Heizung (wurde vor dem Betonieren auf eine Folie aufgelegt) nicht geändert. Die Dämmung hat sich von einer Volldämmung auf eine Randdämmung geändert. Wenn hier überhaupt etwas angerechnet werden könnte, wäre es dann nicht die Bodenplattendämmung?

3. Ist so ein Ansatz überhaupt zulässig?
Wäre das so, so müsste jeder Technikraum mit seinen Kosten für Betonieren, Malern etc. als anrechenbare Kosten für TGA gelten, denn ohne eine Heizung gäbe es ja keinen Heizungsraum.

Noch eine Anmerkung:
Der Planer ließ die Auslegung der Bodenheizung und das LV komplett von einem Fußbodenheizungslieferanten erstellen und hatte keine Zeitaufwendungen für die Gewerke Bodenplatte und Dämmung.

Vielen Dank schon einmal im Voraus
für Eure Antworten.

Gruß
Manfred

23.09.2008 at 08:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?

Guten Tag Manfred,

zu Ihrer Frage 1:
Wenn der TGA-Planer darauf hinweist, dass durch die Fußbodenheizung eine Wärmedämmung eingespart werden konnte, ist das möglicherweise fachlich richtig, aber führt deshalb nicht unbedingt zum Einbezug entsprechender anrechenbaren Kosten. Ganz formal ist eine Vereinbarung etwas, dem beide Seiten zustimmen müssen, d.h. wenn Sie nicht wollen, gibt es keine Vereinbarung.

Zu Ihrer Frage 2:
Es gehört auch zum Job eines Planers, wirtschaftliche Lösungen zu erarbeiten. Wenn diese mit normalem Aufwand ersichtlch werden, gehört das zum Geschäft. Nur bei erhöhtem Aufwand greift so ein § wie § 4 Abs. 4a HOAI (Erfolgshonorar). Ob Sie jedoch in Ihrem Fall angesichts jahrzehntelanger Energiekosten mit dieser Lösung tatsächlich etwas sparen, sei bei Betrachtung der "Total cost of lifetime" dahingestellt.

Zu Ihrer Frage 3:
Müssen muß keiner, wenn in der HOAI "kann" steht. Ist auch nicht üblich und würde ich auch nicht genehmigen als Bauherr. Der TGA-Planer definiert, welchen Platz und welche Abstände er für seine TGA braucht und der Objektplaner muss diesen Platz dann schaffen. Deshalb werden die anrechenbaren Kosten der TGA beim Objektplaner nach § 10(4) mit einbezogen. Der § 69 (6) ist m.E. mehr für Baukonstruktionen, die WEGEN der TAG gebaut oder entscheidend verändert werden gedacht. In Ihrem Fall war das ja nicht so.

Ich würde ihm wohl bei den vorliegenden Infomationen diese aK nicht zugestehen.

Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.09.2008 at 15:00 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?

Hallo Manfred,

ich kann mich der Meinung vom Kollegen Doell nur anschließen.
Weder Bodenplatte noch entfallene Dämmung gehören zu den a.K. TGA.

Heutzutage ist es üblich, dass fast jeder Produkthersteller Leistungsverzeichnisse, die speziell auf seine Erzeugnisse zugeschnitten sind, kostenlos als Blankett zur Verfügung stellt.
Ob und wie weit diese LV's von den jeweiligen Planern weiter verwandt werden, hängt sicherlich von mehreren Umständen ab ( Erfahrung des Planers; Kompliziertheit des Produktes oder des Verfahrens; öffentlicher oder privater Bauherr; Größe des Büros und damit vorhandene Software; etc.).
Das Ganze geht dann tlw. so weit, dass diese LV's sogar - wie von dir beschrieben - von den Herstellern der Produkte komplett erstellt werden und man kaum noch erkennen kann, wie weit der "Planer" noch planerisch tätig war. Deshalb kann ich deine Bauchschmerzen verstehen.
Grundsätzlich handelt es sich bei Planungsverträgen aber um Werkverträge, d.h. der Planer schuldet ein mängelfreies Werk. Wie er das gewährleistet, ist seine Sache, es sei denn du hast ihm verschiedene Aufgaben speziell in den Vertrag geschrieben.
Am Ende trägt er auf jeden Fall die Haftung für die erbrachte Leistung.

Viele Grüße
bento

03.10.2008 at 16:20 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?

du mußt natürlich auch mal gucken, ob nicht unter der bodenpladde paar leute geld vergraben wollen. ich persönlich würde dann bestechungshonorar nehmen.... äh...

04.10.2008 at 21:16 Uhr
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BauInt
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 23.09.2008
IP: Logged
icon Re: Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?

Vielen Dank an H. Doell und bento, ihr habt mir da sehr weitergeholfen.

Gruß
Manfred

07.10.2008 at 14:18 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Betonbodenplatte als anrechenbare Kosten bei TGA?
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