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klette
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.10.2008
IP: Logged
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Honorarabrechnung
Hallo,wir wollten uns durch einen Architekten ein Angebot für ein Einfamilienhaus erstellen lassen.Der Architekt wurde uns von einer befreundeten Familie empfohlen. Beim ersten Besuch stellte man uns ein Haus auf der Basis des Split-Level vor und noch einen anderen Entwurf. Split-Level gefiel uns zwar gut, aber leider nicht realisierbar, da mein Mann eine rheumatische Erkrankung hat und vielleicht einmal im Rollstuhl sitzen muss. Das sagten wir dem Architekten auch beim nächsten Gespräch. Der andere Entwurf kam also zum Einsatz. Wir wollten gern ein Haus im Landhausstil und sagten dies auch. Vorgelegt bekamen wir einen sehr modernen Wohnstil.Unsere Vorstellungen von der Größe des Hauses waren ca. 160qm. Die Maße des Entwurfes waren ca 12x14m.Wir sagten, bitte kleiner, also nächster Entwurf. Ich möchte betonen, das wir bis zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Vertrag vorgelegt bekamen, geschweige denn, irgendjemand uns etwas von einer HOAI erzählt hat. Leider hatten wir auch am nächsten Entwurf etwas zu meckern. Es sind insgesamt wohl 4 Entwürfe entstanden.Unser Haus sollte einen Keller haben und ca.160000.-€ kosten. Die Kostenschätzung für den Entwurf betrug 190000.-.
Und auf dieser Kostenschätzung sahen wir zum 1. Mal die Zahl, welche das Honorar darstellen sollte.Leider gefiel uns nicht wirklich, was die Planer da auf Papier gebracht haben(immer nur in Form von Skizzen und nur mit geringem Zahlenmaterial).Leider, und das müssen wir uns wahrscheinlich auf die Fahne schreiben, haben wir nicht deutlich genug gesagt, dass uns diese Planungen zu modern und zu gross sind . Wir sind selber nochmal auf die Suche gegangen und haben bei einem anderen Anbieter genau das gefunden, was wir gesucht haben.Jetzt möchte unser Architekt ca 3200.-€ für erbrachte Leistungen bis LP3. Ohne Vertrag und ohne Unterschrift, aber mit der Behauptung,das wir immer wieder betont haben, nur mit diesem Architekten bauen zu wollen. Was tun? Sein Angebot annehmen, das er noch 20%Rabatt gibt , oder uns mit ihm streiten?
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02.10.2008 at 11:43 Uhr |
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lilo77
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 04.08.2008
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Re: Honorarabrechnung
Hallo,
auch ohne schriftlichem Vertrag steht einem Architekten für die erbrachte Leistung (bei 4 Entwürfen ist das totsicher der Fall) das Mindesthonorar nach HOAI zu. Bei von Ihnen gewünschten Baukosten (=anrechenbaren Kosten) von 160.000,00 € wären das (Zone III Mindestsatz, bis Genehmigungsplanung) 4.746,49 €.
Da erscheinen 3.700,00 € ziemlich günstig, oder?
Wobei ein normales Einfamilienhaus heutzutage zw. 200.000,00 und 250.000,00 € kostet (vor allem mit Keller)! 160.000,00 erscheint mir etwas unrealistisch. Die HOAI ist übrigens Gesetz und ich frage mich, warum Sie nicht früher nach den Planungskosten gefragt haben.
MfG Lilo
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02.10.2008 at 20:19 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung
Hallo Klette,
quote: Beim ersten Besuch stellte man uns ein Haus auf der Basis des Split-Level vor und noch einen anderen Entwurf.
Was ich nie verstehen werde:
Warum nimmt man sich beim ersten Termin nicht die Zeit (und das gilt für BH und Architekt) und teilt seine Wünsche, Vorstellungen und vor allem sein Budget mit. Nur auf Basis dieser Angaben kann doch erst ein Vorentwurf entstehen! Dass an diesem dann anschließend noch gefeilt werden muss, ist doch völlig normal. Am Ende sollte aber ein Entwurf stehen, der die Wünsche des Bauherrn umgesetzt hat und auf dessen Basis die weitere Realisierung erfolgt.
Wenn sich die Planung aber jedesmal an völlig neuen Grundlagen orientieren muss, dann ist dies für den Planer nicht nur unglücklich, sondern auch zeitaufwändig und kostspielig.
In deinem Fall scheint er ja tatsächlich mehrere Vorplanungen erbracht zu haben, auch wenn er nicht ganz unschuldig daran zu sein scheint.
Mein Rat:
Wenn eine weitere Zusammenarbeit tatsächlich aus deiner Sicht nicht denkbar ist, dann solltest du sein Angebot aus zwei Gründen annehmen:
1) Ihr habt einen mündlichen Vertrag geschlossen, den du jetzt beendigen (kündigen) möchtest. Streng genommen hätte dein Architekt sogar noch Anspruch auf Vergütung der noch nicht erbrachten Vertragsleistungen, wobei er sich ersparten Aufwand anrechnen lassen muss. Dass er nur seine bisherigen Leistungen berechnet, stellt schon ein gewisses Entgegenkommen dar.
2) Auf eine Klage würde ich es nicht ankommen lassen, da dann zusätzliche Anwaltskosten anfallen werden, die du im Extremstfall zusätzlich bezahlen müsstest. Bei deiner Schilderung des bisherigen Ablaufs, sehe ich deine Aussichten auf einen 100 %-Sieg gleich Null. Selbst ein Vergleich würde dir außer Aufwand und Ärger vermutlich nur Mehrkosten bescheren.
Deine Ausführungen suggerieren, dass du bei einem Fertighausanbieter fündig geworden bist.
Bevor du dort etwas unterschreibst, solltest du erst diese Sache geregelt haben.
Schönes Wochenende
bento
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03.10.2008 at 14:48 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung
Wir beraten ganz überwiegend Architekten, weniger Bauherren, und wundern uns, daß Probleme dieser Art immer immer immer wieder auf dem Tisch landen - nicht selten in krassen Varianten.
Da Akquisitionsleistung bei Architekten üblich ist, entsteht erst dann ein Anspruch auf Vergütung, wenn dem Bauherrn klar ist, daß der Architekt (ab jetzt) eine honorarpflichtige Tätigkeit ausübt und keine Werbung (mehr). Wird das nicht frühzeitig ausdrücklich geklärt, müssen die Juristen wieder "auslegen" und niemand wird so richtig zufrieden.
Also: verliert doch frühzeitig bitte ein klares Wort - es sei denn, man sucht Fälle zum Üben statt zum Geldverdienen....
Der vorliegende FAll wirft übrigens noch die Frage auf, ob eigentlich geliefert wurde, was gewünscht war - wenn denn wirklich überhaupt das Stadium eines Vertrages erreicht wurde. Die Fragen lassen sich aber anhand der Schilderung in der Mail nicht wirklich beantworten. Es werden sich wohl beide Seiten an die Nase fassen müssen. Deshalb könnte das Angebot des Architekten (inkl. 20% Rabatt) eine angemessene Lösung sein.
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -
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05.10.2008 at 17:56 Uhr |
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klette
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.10.2008
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung
Irgendwie kommt es mir vor, als hätten Architekten "Narrenfreiheit"( man entschuldige bitte den Ausdruck). Aber wenn ich hier so manche Berichte lese, ist eigentlich in den meisten Fällen der private Bauherr der Angemeierte.Wenn ich von jemanden eine Beratung wünsche, dann gehe ich davon aus, das derjenige weiss, wovon er redet und auch auf meine Wünsche eingeht. Warum kann ein Architekt nicht sagen, das nach dem ersten oder zweiten Gespräch oder wie auch immer, die Sache kostenpflichtig wird?Ich bin auch Dienstleister und muss meinen Kunden viele Angebote unterbreiten, die aber erst kostenpflichtig sind, wenn der Auftrag unterschrieben und damit ausgelöst ist. Und wenn ich im Vorfeld meine Wünsche äussere und sage, das ich ein Haus im Landhausstil und eine Wohnfläche von ca. 120m² möchte und dann einen Split-Level-Entwurf von der modernsten Art innen wie aussen vorgelegt bekomme,dann ist das am Kunden vorbeigeplant.Auch die Grösse des Hauses ist völlig inakzeptabel mit 180m² Wohnfläche. Und ein Vertrag zum unterschreiben wurde niemals erwähnt.Und wieviel Entwürfe der Architekt in seinen Computer hat, ist mir eigentlich egal,wenn keiner auf meine Wünsche passt, dann muss ich mich eben anderswo umsehen. Er soll ja nicht
umsonst gearbeitet haben,das ist mir schon klar, aber für die Skizzen finde ich das Honorar einfach überzogen, weil wir auch nichts davon verwenden konnten und noch einmal ganz von vorn angefangen haben. Es war soviel toter Raum mit eingeplant, das sich der Architekt eigentlich schämen müsste.
Wie man sieht, bin ich sehr verärgert und hoffe das die Sache doch noch ein wenig gut für uns ausgeht, da wir uns jetzt wirklich erst einmal rechtlich beraten lassen.
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06.10.2008 at 12:23 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung
Was hat eigentlich die Leistungsphase 3 in der Rechnung zu suchen? Dafür würde ich schon ein paar Leistungen mehr erwarten als Skizzen, nämlich fertige Entwurfszeichnungen samt detailierter Kostenberechnung. Leistungsphase 1 und 2 ergeben bei 190.000,- Bruttokosten mit Nebenkosten und Märchensteuer um die 2.200,- Euro...
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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06.10.2008 at 17:25 Uhr |
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