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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : kündigung vom Architekten
Beitrag von Nachricht
Kate
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.10.2008
IP: Logged
icon kündigung vom Architekten

Hallo, heute hat uns unser Architekt mitgeteilt, dass er unser Projekt aus Zeitgründen nicht weiter begleiten möchte. Wir hatten uns schon ca.4-5 mal getroffen, er hat Grundrisse erstellt mit denen wir noch nicht ganz einverstanden sind. Mehr gibt es nicht. Wir nannten Ihm unser Limit und er hat die Planung des Hauses angeblich danach ausgerichtet. Eine genaue Kostenschätzung haben wir nicht erfragt, weil er ja unseren Rahmen kannte. Kann er von uns ein Honnorar verlangen? Wenn ja wieviel? So wirklich viel haben wir ja nicht erhalten. Einen schriftl. Vertrag gibt es nicht. Und ich denke eine neuer Architekt, wird die Pläne nicht einfach so übernehmen, da es ja nicht "seine Handschrift" ist Oder? Wir müssen wieder von neuen Anfangen und haben mehr als 2 Monate verloren.

16.10.2008 at 21:10 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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icon Re: kündigung vom Architekten

Hallo Kate,

zunächst: was folgt, ist keine Rechtsberatung.

Ihre Situation scheint mir ein bisschen zweischneidig zu sein.

Der Architekt (und auch Sie) haben zumindest einen mündlichen Vertrag geschlossen, wahrscheinlich ja über alle Leistungsphasen, also die Begleitung vom Entwurf bis zur Bauleitung (grob gesprochen).

Das würde dann bedeuten, daß einerseits Sie verpflichtet sind, die Leistungen des Architekten zu bezahlen. Andererseits kann der Architekt auch nicht 'einfach so' kündigen, sondern nur aus wichtigem Grund. Daran werden im Allgemeinen recht hohe Ansprüche gestellt, und Zeitgründe zählen ganz bestimmt nicht dazu. Also haben Sie meiner Meinung nach einen Anspruch darauf, daß der Architekt für Sie weiterarbeitet.

Die Frage ist nun natürlich: wollen Sie das?

Wenn ja, könnten Sie schriftlich eine Art Chronologie aufstellen, was Sie wann bisher mit dem Architekten vereinbart hatten, um die (nicht unbedingt beweisbaren) Geschehnisse niederzulegen. Damit könnten Sie dann den Architekten auffordern, sich an die getroffene Vereinbarung zu halten und Ihr Projekt zeitnah weiterzubearbeiten.

Wenn nein, dann könnte man erst einmal gar nichts mehr mit diesem Architekten machen und auch kein Honorar zahlen. Im Zweifelsfall müssten Sie sich aber - falls doch Honorar gefordert wird - anwaltlich beraten lassen.

Raten würde ich Ihnen, sich einen anderen Architekten zu suchen. Sie brauchen ja einen Partner, dem Sie vertrauen können - auch wenn Sie jetzt zwei Monate verlieren. Auch sollte der Architekt von sich aus Ihnen alle wichtigen Dinge schriftlich niederlegen: von sich aus einen Vertrag mit Ihnen abschließen, von sich aus eine Kostenschätzung erstellen, von sich aus die von Ihnen gemachten Planungsvorgaben zusammenfassen und sortieren. So daß Sie immer das Gefühl haben, gut informiert zu sein.

MfG,
R. Kürbitz

17.10.2008 at 07:55 Uhr
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Kate
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 16.10.2008
IP: Logged
icon Re: Re: kündigung vom Architekten

Hallo hr. Kürbitz, danke für die schnelle Antwort. so ähnlich sehe ich es auch. Ich denke es bringt nichts, jemanden etwa aufzuzwingen. Dann macht er das Projekt nur Halbherzig. Er hat bis jetzt auch noch nichts von Honorar erwähnt, wollte nur meine Meinung von einem Fachmann bestätigt wissen, falls es dazu kommt. Was glauben Sie, Übernehmen neue Architekten die Entwürfe des "Alten"?
LG Kate

17.10.2008 at 09:47 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: kündigung vom Architekten

Es spricht nichts dagegen, daß ein neuer Architekt den Entwurf des Vor-Architekten übernimmt. Ein Problem hierbei könnte aber wieder das Honorar sein. Wenn Sie für den Entwurf nichts bezahlen, dürfen Sie ihn auch nicht verwerten. (wobei wir dann wieder bei Ihrer Ursprungsfrage sind).

Aber da Ihnen ja der Entwurf des Vor-Architekten sowieso anscheinend noch nicht gefallen hat, fahren Sie wahrscheinlich eh besser, wenn Sie sich ganzheitlich nocheinmal (neu) beraten lassen.

MfG,
R. Kürbitz

17.10.2008 at 10:40 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : kündigung vom Architekten
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