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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen ?
Beitrag von Nachricht
tine
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 24.10.2002
IP: Logged
icon Wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen ?

Ich möchte bitte keine komplizierten Erklärungen, die kann ich auch sonstwo nachlesen. Es wäre toll, wenn mir jemand dies an folgendem Beispiel erläutern könnte:

Ein Bauvorhaben wird geplant und dabei wird ein Finanzierungsaufwand von 120000 Euro ermittelt. Nun erhält ein Architekt zunächst den Auftrag bis Leistungsphase 4. Jedoch während und nach Erstellung der Architektenrechnung erhöht sich der Finazierungsaufwand auf 150000 Euro. Einseits erhöht sich die Summe, weil eine Solaranlage (5000 Euro) zusätzlich installiert werden soll und andererseits nach Rechnungserstellung des Architekten, weil sich der Bauherr für teuerere Materialien für die Außenisolierung (10000 Euro) entschieden hat. Die restlichen Mehrkosten sind entstanden, weil zusätzliche Baumaßnahmen notwendig wurden, die anfangs noch nicht bekannt waren (Abtransport von Baugrund, Bodengutachten, Energieversorgungsanschlüsse).
1. Welchen Betrag kann der Architekt zur Erstellung seiner Rechnung heranziehen ?
2. Da der Architekt zunächst eine Rechnung erstellt hat, die dem zunächst ermittelten Betrag von 120000 Euro entspricht, kann er nun eine zweite Rechnung bzw. eine neue Rechnung erstellen, indem der Betrag von 150000 Euro zugrunde gelegt wird ?
3. Wäre die Solaranlage bereits vom Architekten von Beginn an miteingeplant, jedoch der Bauherr möchte die Anlage erst zu einem späteren Zeitpunkt installieren, wie kann dann der Architekt die Planung hierfür berechnen, wenn der Preis für die Anlage dann auch nicht bekannt wäre ?

[Edited by tine on 24.10.2002 at 12:49 GMT]

24.10.2002 at 11:45 Uhr
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
icon Re: Wie setzt sich das Architektenhonorar zusammen ?

1. Die anrechenbaren Kosten haben nichts mit dem "Finanzierungsaufwand" zu tun sondern es ist klar definiert, welche Kosten für das Architektenhonorar maßgeblich sind.
2. Die Leistungsphasen 1 - 4 sind auf der Grundlage der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3 abzurechnen.
3. Hat der Architekt seine Schlussrechnung (hier mit den 120.000,-) gestellt, ist er an diese gebunden, solange der Bauherr sie nicht infrage stellt. Wenn der Bauherr sich anschließen für eine teurere Dämmung oder eine Solaranlage entscheidet, ist das für die Leistungsphasen 1 - 4 nur relevant, wenn hier nachträglich noch Planungsänderungsleistungen erbracht werden müssen. Diese können dann eventuell separat berechnet werden.

War der Architekt noch mit weiteren Leistungen außer LP 1-4 beauftragt?

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN

24.10.2002 at 15:11 Uhr
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