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2008usn
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Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Hallo,
ein Architekt bzw. Sachververständiger Ing. wird beauftragt eine feuchte Ecke in einem fertigen Haus zu untersuchen um festzustellen, woher diese Feuchte kommt (Aufwand ca. 0,5h - ohne schriftl. Gutachten, nur "sachverständigen Beratung" ) Kann ich davon ausgehen, dass diese nach HOAI abgerechnet wird?
Frage 2 gleich hinterher: Dürfen nur Fahrtkosten über 15km abgerechnet werden (§7)? Oder habe ich was falsch verstanden?
[Edited by 2008usn on 07.11.2008 at 10:35 Uhr]
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07.11.2008 at 09:13 Uhr |
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C.Zeh
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Ich meine, Sie haben was falsch verstanden.
Gutachter arbeiten i.d.R. nach Stundensätzen und auch eine Fahrtkostenpauschale wird neben Kosten für 2.- oder Drittausfertigung abgerechnet. Haben Sie mit dem Sachverständigen denn keine entsprechende Vereinbarung? Beste Grüße
C.Zeh
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08.11.2008 at 19:36 Uhr |
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2008usn
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Nein, ich bekam seine Telefon-Nummer, schilderte mein Problem der Feuchtigkeit und das wir befürchteten es käme von der Heizung, was nicht der Fall war.
Und jetzt stellt sich die Frage, ob es die 0,75h (+ 12km Anfahrt) die er bei uns war nach HOAI abrechnet oder nicht?
Etwas schriftliches gab es nicht (leider).
[Edited by 2008usn on 09.11.2008 at 12:38 Uhr]
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09.11.2008 at 12:38 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Ich meine, er wird Ihnen die Anfahrt berechnen und die Beratungsleistung zu seinem Stundensatz. Was ist bitte genau Ihre Befürchtung ?
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09.11.2008 at 15:54 Uhr |
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2008usn
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
ist er frei in der Wahl des Stundensatzes oder muss/sollte er sich nach der HAOI richten?
[Edited by 2008usn on 10.11.2008 at 17:51 Uhr]
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10.11.2008 at 11:53 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
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Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Für Leistungen, die nicht in der HOAI stehen, gelten auch die dortigen Stundensätze nicht. Gutachterleistungen im beschriebenen Kontext stehen nicht in der HOAI, sie können also frei verhandelt werden.
Gruß
F.Doell
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.11.2008 at 19:12 Uhr |
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2008usn
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
"verhandelt" wäre ja OK gewesen, aber diese "Verhandlung" hat nie stattgefunden!
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13.11.2008 at 07:07 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Nun, verhandelt ist vielleicht auch ein Begriff eher fürs Gericht oder für größere Aufträge. Wenn Sie sonst jemand beauftragen und nicht fragen, was seine Leistung kostet, müssen Sie doch auch damit rechnen, dass der Mensch abrechnet, was er für richtig hält.
Wie hoch war denn der Stundensatz? Für Sachverständigenleistungen kenne ich so zwischen 60 und 150 €/h... aber fragen Sie mal einen Anwalt, da geht es bei 180 €/h los, nach oben offen...
Gruß
F.Doell
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Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
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13.11.2008 at 08:29 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Stimmt. (allerdings können wir leider nicht so regelmäßig nach Stunden abrechnen wie Sachverständige).
[Edited by dresden on 13.11.2008 at 17:07 Uhr]
____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
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13.11.2008 at 17:05 Uhr |
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2008usn
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 07.11.2008
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
die Höhe des Stundesatzes ist sicherlich in Ordnung, was mich stört, ist die Tatsache, dass wir nicht vorher informiert wurden dass der Stundensatz für diese (in diesem Fall doch sehr simple) Aufgabe so hoch ist. Zumal der Auftrag per Telefon zustande kam und ich nur einen Namen und die Nr. hatte, also (dummerweise!) nicht wußte mit wem ich es zu tun habe!
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14.11.2008 at 07:16 Uhr |
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bento
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Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Warum haben Sie denn nicht nach den Kosten gefragt bevor Sie die Dienste in Anspruch genommen haben?
Ich würde Ihnen eigentlich sogar recht geben. Es wäre schön, wenn grundsätzliche Dinge (und dazu gehört die Honorierung) vorher geklärt werden. Hier sehe ich aber beide Parteien gefragt, denn es geht ja nicht darum, ob überhaupt bezahlt werden muss (das dürfte ja unstrittig sein), sondern es geht um die (zumindest ungefähre) Höhe.
Darauf zu warten, dass ein freiberuflich Tätiger dieses Thema anspricht, um sich nacher darüber zu beschweren, dass dies nicht erfolgt ist, halte ich für scheinheilig.
Wenn ein Bauherr ein brennendes Interesse daran hat, was eine Leistung genau kostet und diese Information kommt nicht von alleine, dann fragt er halt.
quote: die Höhe des Stundesatzes ist sicherlich in Ordnung, was mich stört, ist die Tatsache, dass wir nicht vorher informiert wurden dass der Stundensatz für diese (in diesem Fall doch sehr simple) Aufgabe so hoch ist.
Was denn jetzt? In Ordnung oder zu hoch?
Ich glaube nicht, dass es bei Ärzten oder Rechtsanwälten für unterschiedlich schwierige Aufgaben unterschiedliche Stundenlohnsätze gibt. Im Idealfall entsteht die Höhe aus einem kalkulatorischen Ansatz aller Bürokosten. Der eigenen Rentenversicherung oder der Büroausstattung ist es egal, welche Aufgaben der Büroleiter oder die Angestellten übernehmen.
Viele Grüße
bento
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14.11.2008 at 14:26 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Ja, das dachte ich mir; simple Aufgaben für Geld erledigen ist nicht mehr so ganz in in Deutschland, da müssen schon mal paar Milliarden verzockt werden, damit die Bänker wirklich RICHTIG Knete für kriegen und keiner fragt
Sie haben einen Schimmelschaden im Haus und ein Gutachter nimmt sich Zeit, zu Ihnen zu fahren, untersucht die Bedingungen und nennt Ihnen die Ursachen, berät Sie vor Ort. Bei mir würde diese Leistung kosten: Anfahrt plus Zeit vor Ort - denn auch ich muss meine Brötchen beim Bäcker bezahlen ( die kriege ich nicht umsonst, nur weil da zufällig eine Verkäuferin rumsteht ) und ich muss ein Auto haben, da Ratsuchende möglicher weise nicht ihr ganzes Haus abbauen und mir 1:1 in den Hof stellen, damit ich bequem vom Bett aus Wahrsagerei betreiben kann.
Nein, ich muss da hin fahren und stellen Sie sich nur vor, auch die nötigen Qualifizierungsmaßnahmen und Messgeräte kosten GELD. Ich würde Ihr Anliegen verstehen, wenn hier ohne weitere Ankündigung oder Bestellung ein Gutachten gefertigt worden wäre - aber das ist ja wohl nicht der Fall. @ Kollege Dresden- werden Sie bloß nicht Gutachter.....
[Edited by C.Zeh on 14.11.2008 at 21:47 Uhr]
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14.11.2008 at 21:44 Uhr |
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
Ach, Frau Zeh.... ich fang jetzt lieber gar nicht erst an, zu antworten - denn könnten wir uns nicht alle was charmanteres vorstellen, als Freitags spät abends noch am Schreibtisch zu sitzen (... und dann auch noch HOAI-Chats zu füllen, die sich ausgerechnet damit befassen, ob unsere Leistung vielleicht 30 EUR zu viel gekostet haben könnte, nur weil der "mündige" Verbraucher nicht einfach mal rechtzeitig fragt- im Laden geht man doch auch nicht zur Kasse, ohne vorher auf das Preisschild zu schauen, oder? )
Aber ich bin ja schon still und entschwebe entspannt ins Wochenende.... Wünsche ein ebensolches!
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Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
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14.11.2008 at 22:13 Uhr |
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2008usn
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Re: Messung Feuchtigkeit - Berechnung nach HOAI
hihi ein lustiges Völkchen!
Eigentlich war die Fragestellung recht simpel!
Kurzfassung: Darf oder soll nach HOAI abgerechnet werden?
Einige Herren haben hieraus allerdings eine Doktor-Arbeit geschrieben, so entstehen dann auch die Preise!!!
(Antwort habe ich übrigens inzwischen
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21.11.2008 at 06:41 Uhr |
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