Das Baurecht und das Architektenrecht stellen Spezialgebiete innerhalb des Zivilrechtes dar. Daher ist es zur bestmöglichen Wahrung der eigenen Interessen ratsam, sich eines auf diesem Gebiet ausgewiesenen Spezialisten zu bedienen. Rechtsanwälte, die im Bau- und Architektenrecht tätig sind, müssen ein hohes technisches Verständnis und die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit insbesondere mit den baubeteiligten Unternehmen, Ingenieuren, Architekten und Kaufleuten aufweisen. Typische Problemkreise einer Baumaßnahme wie z.B. Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge werden von Stobbe: Rechtsanwälte kompetent betreut. Wir bieten unseren Mandanten eine umfassende baubegleitende Rechtsberatung von der Betreuung der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren über die Erstellung der Vertragsunterlagen, der projektbegleitenden Beratung und Vertretung bis hin zur rechtsgeschäftlichen Abnahme des Bauprojektes. Bei allen streitigen Angelegenheiten beraten wir unsere Mandanten mit dem vorrangigen Ziel, den Gang zu Gericht oder Schiedsgericht zu vermeiden.