Allg. Preissteigerungen im HOAI Vertrag aufnehmen
Hallo Experten,
ich sitze hier vor einem HOAI Vertrag der öffentl. Hand zur Unterschrift. Die Parameter dazu wurden schon vor einigen Monaten ermittelt.
Gibt es die Möglichkeit einen finanziellen Ausgleich für die allg. Preissteigerungen noch in das Vertragswerk mit aufzunehmen?
Wie müsste so eine Zusatzvereinbarung lauten, so daß sie auch vom AG akzeptiert wird?
Es handelt sich um Planungsleistungen im Bereich Abwasser.
Danke für Vorschläge.
Auf Basis welcher Kosten soll denn welche Lph. gem. Vertragsentwurf vergütet werden und welche „allgemeinen Preissteigerungen“ wollen Sie vertraglich darüber hinaus wie berücksichtigen? Zusatzfrage: wie soll die Örtliche Bauüberwachung vergütet werden?
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Sehr geehrter Herr Doell,
es geht im Wesentlichen um die Teuerungen die nicht so einfach über die Anrechenbaren Kosten erfasst werden. Die Kostenberechnung liegt ja noch nicht vor und und gilt dann für die Leistungsstufen 1-5. Die Örtl. Bauüberwachung geht als %-Satz auch über die AK.
Bei Materialpreissteigerungen gibt es ja ein Formblatt soweit ich mich erinnere. Aber bei "diffusem" Mehraufwand/Teuerung in der Planung?
Eigentlich wären hier die Nebenkosten idealer Ansatzpunkt (sind incl. Reisekosten) - aber es wurde schon signalisiert, daß mehr als 6% nicht drin sei.
Danke für die Antwort von vorher
Michael
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