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Veranstaltungen:            
Praktikerseminar_HOAI

"HOAI-Praktikerseminar: Mit neuem Architekten- und Ingenieurvertragsrecht"

Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von Struktur und wesentlichen Inhalten der HOAI unter Berücksichtigung des neuen Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB. Weiterhin hat das Seminar die Vermittlung der rechtlichen Grundlagen unter Berücksichtigung des Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH zum Ziel und soll praxisnahe Lösungen bei der Gestaltung und Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen aufzeigen. Das Seminar richtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Bauherren/Bauherrenvertreter, Projektsteuerer und Investoren. Am Seminartag steht Ihnen jeweils ein kompetentes Team aus 3 Referenten (ein öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger und 2 Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht) zur Verfügung.

  • Hamburg Marriott Hotel Hamburg am 24.09.2019
  • Stuttgart Steigenberger Graf Zeppelin am 08.11.2019
  • Berlin Steigenberger Los-Angeles-Platz am 20.11.2019
  • Frankfurt im Steigenberger Airport Hotel am 11.12.2019


  • Praktikerseminar Haftung

    "Neues Bauvertragsrecht / Auswirkungen auf Planerverträge und Haftung"

    Ziel des Seminars ist, einen umfassenden Überblick über die Haftungsrisiken bei der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen unter Einbeziehung der Neuregelungen zum Bauvertragsrecht und zum Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im BGB zu vermitteln. Aus der umfangreichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte werden anschauliche Beispiele für die steigenden Anforderungen an die Kenntnisse im Bau- und Werkvertragsrecht und die aus der heutigen Komplexität des Planens und Bauens resultierenden Haftungsrisiken aufgezeigt. Die Kenntnis der mit der Architekten- und Ingenieurleistung verbundenen möglichen Haftungsbestände ist die grundsätzliche Voraussetzung für eine angemessene Interessenwahrung bei der Definition von vertraglichen Leistungspflichten und füir das Erkennen und Umgehen von Haftungsfallen in der täglichen Praxis.

  • Hamburg Marriott Hotel Hamburg am 23.09.2019
  • Berlin Steigenberger Los-Angeles-Platz am 19.11.2019
  • Frankfurt im Steigenberger Airport Hotel am 10.12.2019



  • EuGH-Urteil vom 04.07.2019         


    Mit Urteil vom 04.07.2019 (Rechtssache C-377/17) hat der EuGH das verbindliche Preisrecht der HOAI für europarechtswidrig erklärt. Konkret sieht der EuGH in den von der HOAI vorgegebenen verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungshonorare bei Architekten- und Ingenieurleistungen einen Verstoß gegen europarechtliche Bestimmungen. Damit ist allerdings nicht die ganze HOAI unwirksam!

    Die Auswirkungen auf die Praxis sind in jedem Fall gravierend, jedoch noch nicht abschließend geklärt. Die wichtigsten Informationen finden Sie hier in unserer Zusammenfassung (Stand 12.08.2019).

    Download und weitere Informationen:

  • Urteil des EuGH vom 04.07.2019 (C-377/17)
  • Informationsschreiben des BMWi vom 04.07.2019
  • Erlass des BMI vom 05.08.2019



  • HOAI-Software für den PC:

    Kobold

    Unsere Empfehlung:

    S-HOAI
    von Kobold.

    Verfügbare Versionen:


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    Alles Wichtige zu Honorar, Haftung und Vergabe für Architekten, Ingenieure und alle übrigen Planer sowie ihre Auftraggeber:

    • praxisnah (von erfahrenen Praktikern für Praktiker)
    • aktuell
    • exakt
    • verständlich
    • übersichtlich

    Honorarberechnung ONLINE: HOAI Rechner
     
    Mit unserem Online-Honorarrechner können Sie hier auf Grundlage der anrechenbaren Kosten den Mindest, Viertel, Mittel-, Dreiviertel und Höchstsatz berechnen.
    Der Rechenweg (Interpolation) wird dargestellt.

    Als registrierter Benutzer können Sie Ergebnisse drucken, speichern, laden und per E-Mail versenden.

     
         im www auf HOAI.de
     

    F O R U M
    Die letzten 5 Beiträge aus unserem Forum:

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    am 15.12.2019
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    HOAI 2013 § 48 (2)
    am 12.12.2019
    von: millioud
     
    E X P E R T E N

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