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Moses
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.08.2011
IP: Logged
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Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag
Viele Bauherren wollen einen Pauschalvertrag. Manche denken, das bedeutet für Sie einen Festpreis und sind erstaunt, wenn man Ihnen klar zu machen versucht, dass "pauschal" nur heißt, dass für definierte Leistungen ein vorher vereinbarter Pauschalpreis verlangt wird. Das heißt selbstverständlich aber auch, dass der Preis sich erhöht, wenn Leistungen hinzukommen, z. B. wenn ein späteres Gründungsgutachten eine aufwändigere Berechnung erfordert.
Was aber ist, wenn sich aus unterschiedlichen Gründen (Bauherr entscheidet sich um; Architekt plant aus irgendwelchen Gründen um und dann wieder zurück; eine technische Lösung wird aus nicht vom Tragwerksplaner zu vertretenden Gründen durch eine andere ersetzt) der Leistungsumfang erheblich erhöht? Also z.B. mehrere Bauteile mehrfach statisch berechnet, Schal- und Bewehrungspläne mehrfach geändert, sogar nachdem sie geprüft waren.
Wie könnte man solche wiederholten Leistungen bei einem Pauschalvertrag nachträglich geltend machen? Man hat ja nur einen Vertrag mit dem Bauherrn und nicht mit anderen Beteiligten.
Für einen Tip wäre ich dankbar. Moses
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31.08.2011 at 16:38 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag
Schauen Sie doch mal in § 7 ABs. 5 HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#7. Auf eine solche Anpassung haben Sie m.E. auch dann Anspruch, wenn Sie für eine fest definierte Leistung ein fest definiertes Honorar vereinbart hatten.
Sie müssen dazu allerdings (ggf. vor Gericht) beweisen, dass
- die Pauschale nur für definierte Leistungen vereinbart wurde
- die Änderungen durch den Auftraggeber veranlasst wurden (wobei aus Ihrer Sicht der AG all das zu vertreten hat, was nicht von Ihnen selbst zu vertreten ist)
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.09.2011 at 10:46 Uhr |
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Moses
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.08.2011
IP: Logged
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Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag
Sehr geehrter Herr Döll,
vielen Dank für den Tipp (an einem Tip war ich nicht wirklich interessiert!).
Vor allem die Aussage, dass zunächst alle Änderungen auf den AG gehen (außer bei eigenem Verursachen), hilft mir sicher weiter.
Gruß, Moses
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01.09.2011 at 11:25 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag
quote: Moses wrote:
Wie könnte man solche wiederholten Leistungen bei einem Pauschalvertrag nachträglich geltend machen?
quote: Moses wrote:
an einem Tip war ich nicht wirklich interessiert!
Tja, nachdem die meisten Frager in diesem Forum froh sind über einen Tipp (oder Tip), ist es für mich schon ein wenig irritierend, was Sie da nun schreiben. Was wollten Sie denn dann?
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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01.09.2011 at 23:19 Uhr |
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Moses
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.08.2011
IP: Logged
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Re: Wiederholte Leistungen bei Pauschalvertrag
Tipp = neue deutsche Schreibweise
Tip = alte deutsche Schreibweise
aber auch
tip = Trinkgeld (englisch)
Ich wollte weder einen "alten" Ratschlag noch ein Trinkgeld. Einen "neuen" Rat habe ich bekommen, danke Ihnen nochmal und bitte um Entschuldigung für die Verwirrung.
Moses
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02.09.2011 at 08:52 Uhr |
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