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Sara
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.05.2004
IP: Logged
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Bewertung von Teilgrundleistungen
Im Kommentar zur HOAI von Locher/Koeble/Frik, 8.Auflage ist im Anhang 4 eine Tabelle zur Bewertung von Teilgrundleistungen gegeben, welche z.B. fuer die Leistungsteilung in einer Architektengemeinschaft herangezogen wird. Frage: Ist diese Unterteilung bindend? was sagt die Rechtsprechnung hierzu? Urteile?Empfehlungen? Jedwede Antwort willkommen..Danke
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12.05.2004 at 13:10 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Bewertung von Teilgrundleistungen
Nein, es handelt sich hier um einen Vorschlag. Bindend ist einzig der Inhalt der HOAI, dort ist jedoch keine solche Aufgliederung zu finden. Standardfall ist eine projektbezogene Bewertung der Teilleistungen, die im Prinzip nie gleich sein kann.
____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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13.05.2004 at 07:37 Uhr |
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