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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Berücksichtigung Risikokosten Din276
Beitrag von Nachricht
FixwieFoxi
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.08.2015
IP: Logged
icon Berücksichtigung Risikokosten Din276

Hallo Forum,

Ich habe folgende Frage
Wir sind mit einer relativ komplizierten Umbau- und Modernisierungsaufgabe betraut und haben im Rahmen der Kostenberechnung Leistungen und Kosten ermittelt für u.a. Fundamentsanierungen. Aufgrund einiger Untersuchungen an prägnanten Stellen sind wir von einer bestimmten Mengen- und Kostenannahme an zu sanierenden lfm ausgegangen. Da aber diverse Bereiche ( zT auch erst während der Ausführung ) sichtbar werden, haben wir überlegt, für die konkrete Maßnahme der Bauherrin zusätzliche Kosten zu benennen, die wir als quasi Risikokosten mit in die Kostenberechnung aufnehmen wollen per lfm x Preis, also bezogen auf konkrete Bauteile.
Sind diese Risikokosten, die ja sogar in der DIN 276 erfasst sind, dann für uns auch bei den anrechenbaren Kosten relevant oder sind solche Kosten zu sehen wie das berühmt-berüchtigte „Unvorhersehbare“, dass ja in der Honorarberechnung keine Berücksichtigung findet. Habe mal irgendwo gelesen, dass das bei konkreter Nennung und Zuordnung geht, weiß aber nicht mehr wo .....
Möchte aber auch nichts falsches anwenden, da sich solche Sachen bei uns in der Gemeinde schnell rumsprechen weil ich habe hier noch ein paar potentielle Bauherren in Lauerstellung
Vielen Dank für einen Tipp und gern auch ein paar Textverweise von SV oder Gerichtsurteilen, die sind ja immer ziemlich konkret - wenn auch nicht immer positiv für unsere Zunft :/
Servus, bin fixundfoxi vom Nachdenken über die HOAI

02.03.2020 at 23:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Berücksichtigung Risikokosten Din276

Die DIN 276-1 fordert in den Kostenermittlungen eine "Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten". Die können Sie offensichtlich wegen nicht möglicher vollständiger Maßnahmendefinition vor der Bauteilöffnung derzeit nicht bestimmen.

In Kap. 3.3.9 führt die DIN 276-1:2008 aus: "In Kostenermittlungen sollten vorhersehbare Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit benannt werden. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufgezeigt werden."

Diese Angaben können in einem begleitenden Kostenbericht angeführt werden.

Die Kostenberechnung dient als Basis der Finanzierung für den Bauherrn und der Honorierung des Planers, beruht indes auf einem definierten Entwurfsstand. Den haben Sie derzeit nicht bzw. wenn Sie einen definieren, müssen Sie dem AG gleichzeitig sagen, dass er sich noch ändern kann, es sei denn Sie machen aufwendige Erkundungen bereits vorab.

Ein vernünftiger Auftraggeber wird einer insgesamt wirtschaftlichen Vorgehensweise zustimmen und gleichzeitig dem Planer zugestehen, was dem an Honorar eben zusteht. Sie sollten sich daher mit dem AG zusammensetzen und bzgl. der Vorgehensweise einigen. Mögliche Varianten wären z.B.:

- Die KB umfasst die derzeit bekannten Maßnahmen. Werden größere Mengen erforderlich, wird die KB daran angepasst und dient in der angepassten Form als Basis für die Honorierung.

- Variante: Sie vereinbaren ein von den Mehrmassen abhängiges Zusatzhonorar auf anderer Rechenbasis als einer fortgeschriebenen Kostenberechnung, z.B. prozentual an den Baukosten oder durch eine definierte Erhöhung des Umbauzuschlags, wobei das Grundhonorar auf Basis der Kostenberechnung jeweils bleibt wie jetzt berechnet.

- Die KB umfasst alle denkbaren Maßnahmen. Dann haben Sie das Honorar sicher, allerdings könnte der AG Sie fragen, warum es dann doch mit weniger Aufwand ging. Mögliche Antwort: freuen Sie sich, dass Sie Geld sparen konnten!

Bedenken Sie dabei, dass bei einer schwierigen Maßnahme im Bestand auch noch ganz andere Kostenänderungen auf den AG und Sie zukommen können als diejenigen, die Sie von vornherein kennen.

Schwierigkeiten macht dabei nicht die HOAI - die lässt viele Rechenwege zu - sondern eher der Auftraggeber, der sich auf eine variable Vergütung auch nach der Entwurfsphase einlassen soll. Und manchmal auch der Planer, der das Ganze komplizierter denkt und kommuniziert als notwendig. Empfehlung deshalb: KISS = Keep it small and simple!

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

03.03.2020 at 07:57 Uhr
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