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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Schwimmder Estrich anstatt Glattstrich
Beitrag von Nachricht
Baui
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 13.07.2005
IP: Logged
icon Schwimmder Estrich anstatt Glattstrich

Unser Bauträger führt kostenlos auf sein eigenen Wunsch eine Anpassung für unseren Keller durch !
Bisher war in den Kellerräumen Glattstrich vertraglich vereinbart, es lässt ohne jeglichen Aufpreis einen schwimmenden Estrich verlegen.

Natürlich freuen wir uns, aber warum führt er solche Anpassungen durch. Bisher hat er sich über die bisherige Bauphase immer jeden Zusatz bezahlen lassen. Er versucht immer, wo es geht, Kosten zu vermeiden.

Wer kann mir eine plausible Erklärung geben.

Vielen Dank im Voraus.

30.08.2005 at 16:00 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Estrich im Keller ?

Um Dir hier zu antworten müsste ich wissen, wie die Gründung ist. Bodenplatte, eventuell WU -Beton ?? kannst du das mal ins Forum stellen ??
Dann wäre eine Antwort möglich...

01.09.2005 at 12:14 Uhr
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user
Level: Gast
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Schwimmder Estrich anstatt Glattstrich

merkwürdig!!!!!
vielleicht möchte ihr bauträger durch den einbau eines estrichs einen mangel verbergen!
aus eigener erfahrung (bauleitung unter anderem für bauträger) weiß ich, daß ihnen kein bauträger irgendetwas schenkt.
ziehen sie einen unabhängigen sachkundigen hinzu (architekt, bauingenieur) der sich ihren keller anschaut.

02.09.2005 at 10:44 Uhr
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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Schwimmder Estrich anstatt Glattstrich
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