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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?
Beitrag von Nachricht
Bauherr2006
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 06.08.2006
IP: Logged
icon Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Hallo zusammen,

mit dem Architekten sind folgende Probleme aufgetreten, die uns nach und nach aufgefallen sind bzw. durch bauausführende Unternehmen mitgeteilt wurden.

1. Im Rahmen der Phase 6 (Vorbereitung der Vergabe) wurden Ausschreibungsunterlagen erstellt, die z.T. offensichtlich nicht vollständig richtig waren und ohne die jeweiligen Mengen bzw. Massenermittlungen. Gemäß HOAI ist dies ja Bestandteil und die angeschriebenen Unternehmen äußerten sich diesbezüglich verwundert.

2. In der Ausführungsplanung war zwar die Hauptentwässerungsleitung eingezeichnet, aber einfach in der Art einer Linie durch die Bodenplatte zum Kanal. Jeglicher Bezug zu notwendigen Kanalanschlüssen im Haus (z.B. Waschmaschine, Heizung, Sanitäranlagen, etc.) fehlte. Nachdem der Bauunternhemr dies vor Baubeginn bemerkt hat, informierte er uns entsprechend. Nach Rücksprache mit dem Architekten hat er uns mitgeteilt, dass er diese Art der Planung nicht machen könne, da ihm die notwendigen Details (Sanitäreinrichtungen, etc.) fehlen würde. Dies ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar, vor allem, dass ein entsprechender Hinweis des Architekten im Vorfeld gefehlt hat.

3. Der Bauunternehmer hat uns ebenfalls darauf aufmerksam gemacht, dass keine Deckendurchbrüche durch die Stahlbetondecke geplant sind und diese vor Ausführung geplant werden müssen, um im Nachhinein Kosten durch Kernbohrungen zu vermeiden. Der Architekt lieferte nach Rückfrage die gleiche Begründung wie unter 2.

4. Die Bauleistungen Keller und Gebäudehülle wurden mit den sogenannten Ausführungsplänen vergeben. Der Bauunternehmer für den Kellerbau hat gemäß der Pläne die Vorbereitungen zur Herstellung der Bodenplatte getroffen bis der Planer des Unternehmens für den darüberliegenden Holzbau festgestellt hat, dass die Maße der einzelnen Geschosse unterschiedlich sind und von der Baugenehmigung abweichen. Somit wäre die Bodenplatte 12cm zu kurz gewesen. Die konnte glücklicherweise noch rechtzeitig an den Bauunternehmer kommuniziert werden. Hier liegt meiner Meinung nach ein klares Versäumnis des Architekten vor. Ich gehe nun davon aus, dass mir der Bauunternehmer Mehrkosten in Rechnung stellen wird, um die vorbereitenden Maßnahmen für die Bodenplatte auf die nun richtigen Maße zu korrigieren. Welche Möglichkeiten habe ich dem Architekten gegenüber?

5. Nachdem in Absprache mit dem Holzbauunternehmen einige Details der Architektenplanung geändert wurden und sich der Architekt damit nicht einverstanden war, da dies von seinem architektonischen Konzept abweiche, hat er erklärt, die Zusammenarbeit zu beenden und hat uns eine Abschlussrechnung geschickt. Aufgrund der oben beschriebenen Probleme bin ich nicht bereit, die Abschlussrechnung zu zahlen bzw. voll zu zahlen. Welche Möglichkeiten bestehen in so einem Fall für mich?

Es haben sich hier einige Punkte ergeben, die von meiner Seite aus die Architekturleistung grundsätzlich in Frage stellen.
Für Hinweise, wie man mit der Situation, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung der Abschlussrechnung umgehen kann, bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Tom

06.08.2006 at 08:11 Uhr
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dresden
Level: Sr. Member
Beiträge: 164
Registriert seit: 06.05.2005
IP: Logged
icon Re: Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Achtung: Der Architekt als Auftragnehmer kann den Vertrag nicht einfach so kündigen. Ob ein zur Kündigung berechtigender "wichtiger Grund" vorliegt, ist Frage der Details. Gehen Sie vorsorglich davon aus, daß der Vertrag weiter existiert. Fordern Sie den Architekt per Einschr./Rückschein oder in anderer beweisbarer Form auf, die Leistungen fortzusetzen unter Setzung einer Frist (für die Wiederaufnahme der Leistungen). Fordern Sie ihn zugleich unbedingt (!) auf, konkret benannte Planungs- und Ausschreibungsfehler nachzubessern, sofern das vom Bauablauf her noch Sinn macht. Verstreicht die Frist, dann kündigen Sie den Vertrag. Das schafft klare VErhältnisse und sichert einen evtl. Schadensersatzanspruch wg. MEhrkosten für einen Nachfolger. Achtung: entdecken Sie danach neue Fehler, die aber nachbesserungsfähig sind, müssen Sie ihm trotz gekündigtem Vertrag immer zuerst die Gelegenheit einräumen, unter FRistsetzung selber nachzubessern, wenn Sie sich evlt.. Folgeansprüche sichern wollen.
Ob die beschriebenen Sachverhalte Auswirkungen auf den Honoraranspruch haben, ist Frage der Sachverhaltsdetails und hier nicht mit hinreichender Klarheit zu beantworten. Eine fachkundige rechtliche Beratung erscheint in Ihrem Fall insgesamt dringend empfehlenswert.
Dr. Althoff

____________________________
Dr. R. Althoff, FA Bau- und ArchitektenR, FA VerwR, Spezialist für die HOAI
www.Bau-und-Immobilie.de - Dresden.Erfurt.Dortmund.Berlin
- gem. d. Nutzungsbed. ist dies eine unverbindl. Meinung, keine Rechtsberatung -

06.08.2006 at 15:14 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Guten Tag Tom,

Meinem Vorschreiber kann ich mich inhaltlich nur anschließen. Da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein!

Aus HOAI-Sicht möchte ich noch folgendes ergänzen:

zu 1. Vorbereitung der Vergabe: selbstverständlich gehört eine richtige Massenermittlung zu den HOAI-Grundleistungen. Sollten diese nicht bei jeder Position im LV auftauchen (prüfen!), setzen Sie den Architekten schriftlich davon in Kenntnis, dass er wegen aller im Zusammenhang mit dieser ungenügenden Leistung auftauchenden Mehraufwendungen (auch bei Ihnen im Hause!) in Regreß genommen wird. Empfehlung: schauen Sie IMMER Unterlagen durch, die ein Planer für Sie fertigt, bevor Sie sie an Dritte weitergeben - schließlich ist es Ihr guter Name, der da als Bauherr in der Öffentlichkeit zuschanden gemacht werden kann!

Zu 2.+3. Planung der Technischen Ausrüstung: zu den Grundleistungen in Leistungsphase 1 HOAI Grundlagenermittlung gehört "Beraten zum gesamten Leistungsbedarf" und "Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter". Der Architekt hätte Sie also nicht nur spätestens bei der Bearbeitung der Lph. 1 darauf hinweisen müssen, dass er die Technische Ausrüstung (hier die Abwasserplanung) nicht selbst durchführen kann; er hätte ihnen auch bei mehreren Fachplanern helfen müssen den für Sie Richtigen herauszufinden! Diese Information des Architekten erst während der Bauausführung zu erhalten, ist sicherlich ein starkes Stück.

Allerdings steht da auch die Frage an Sie als Bauherrn (der ja sicherlich von vornherein auch Abwasserleitungen in seinem Haus haben wollte) im Raum, wie denn diese Leistungen geplant und vergeben werden sollten. Denn wenn es der Architekt nicht kann und will, muss es ja jemand anders machen. Und wann sollte der beauftragt werden bzw. die entsprechenden Leistungen an ausführende Firmen vergeben werden (denn wenn der Architekt sagt, er wüsste nichts über die Sanitäreinrichtungen etc., stellt sich schon die Frage, wer denn etwas darüber weiß - Sie als Bauherr evtl.)? Zusatzfrage: wie steht das denn mit der gesamten übrigen Technischen Ausrüstung (Wasser, Heizung, Elektro, ggf. Lüftung etc.)?

Für diesen Komplex empfehle ich ebenfalls dringend eine baujuristische Beratung, da auch Sie als Bauherr hier evtl. Pflichten versäumt haben!

Zu 4. falscher Kellergrundriss: auch hier gilt, den Architekten davon in Kenntnis setzen, dass er für alle Folgeschäden bzgl. des falschen Kellerplanes in Regreß genommen wird.

Die Regreßankündgung gibt dem Architeken die Möglichkeit, seine Planungshaftpflichtversicherung frühzeitig darüber zu informieren (er hat doch hoffentlich eine?) Sie sollten ihm auch empfehlen, dies zu tun. Da zu den Aufgaben einer solchen Versicherung die gesamte Schadensabklärung und -regulierung gehört, bekomen Sie evtl. auch vernünftigere Ansprechpartner als Ihren Architekten, wenn die Versicherung sich einschaltet.

Zu 5. architektonisches Konzept: der Architekt hat keinen Anspruch darauf, dass ein von ihm konzipiertes architektonisches Konzept auch genau so realisiert wird. (Falls der Architekt dies weiterhin meint, fragen Sie ihn, in welchem Gesetz oder welcher Vereordnung das steht.) Wenn Sie als Bauherr zwingende fachliche und/oder wirtschaftliche Gründe für eine Planänderung haben, muss der Architekt das akzeptieren und Ihre Wünsche in seinen Plänen berücksichtigen. Ob er dafür eine Vergütung bekommt oder nicht, hängt vom Sachverhalt ab (fachlicher Mangel oder "nur" neuer Bauherrenwunsch). Das ist in meinen Augen kein zulässiger Grund zu einer Kündigung! Hier sieht es so aus, als ob sich der Architekt angesichts der zutage tretenden Mängel seiner Planung gerne aus dem Staub machen möchte. Das sollten Sie ihm auf keinen Fall erlauben!

Fazit (nicht nur für Sie, sondern auch für alle anderen, die dese Seiten lesen): Wenn man den Aufwand sieht, den mancher vor einer Investition in eine neue Stereoanlage oder ein neues Auto steckt, sollte im Verhältnis der Investsumme bei einem Häuserbau der Aufwand vor Beauftragung der ersten Externen eigentlich noch viel höher sein - tatsächlich scheint aber in vielen Fällen genau dies nicht zu passieren. Dass die Aufgabe, sich als Bauherr um etwas zu kümmern, das einen evtl. Jahrzehnte finanziell bindet und für die eigene Lebensumgebung und Gesundheit enorm wichtig ist und vieles mehr, ein ungeheuerer Kraftakt ist, wissen die am Bau Beteiligten aus ihrer täglichen Praxis. Hier den richtigen Planer zu finden, der einem einen Großteil seiner Sorgen durch fachmännische Arbeit und gute Beratung abnimmt, scheint immer noch das A und O der Bauherrenschaft zu sein. Wer hier an den Falschen gerät, hat wirklich ein Problem. Drum prüfe, wer sich in so wichtigen Dingen bindet...

Viel Glück auf Ihrem Klärungsweg!

Freidhelm Doell
Beratender Ingenieur
www.doellconsult.de

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

07.08.2006 at 07:59 Uhr
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landungsbrücken
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Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
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icon Re: Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Hallo Tom,

es wäre interessant zu wissen, was denn Leistungsumfang des Architekten war. Was sollte er planen? (z.B. nur Baueingabe - also LP 1-4 - für alles und Werkplan, Ausschreibung, Bauleitung - LP 5-8 - aber nur für den Keller und dann kommt ein Holzbau drauf?)


08.08.2006 at 08:00 Uhr
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Bauherr2006
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Beiträge: 2
Registriert seit: 06.08.2006
IP: Logged
icon Re: Re: Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Es wurden die Leistungsphasen 1-6 vereinbart.

quote:
landungsbrücken wrote:
Hallo Tom,

es wäre interessant zu wissen, was denn Leistungsumfang des Architekten war. Was sollte er planen? (z.B. nur Baueingabe - also LP 1-4 - für alles und Werkplan, Ausschreibung, Bauleitung - LP 5-8 - aber nur für den Keller und dann kommt ein Holzbau drauf?)



08.08.2006 at 15:36 Uhr
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landungsbrücken
Level: Sr. Member
Beiträge: 171
Registriert seit: 12.01.2006
IP: Logged
icon Re: Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?

Hallo Tom,

in diesem Fall kann ich mich den Ausführungen von Hr. Doell nur anschließen.

Es scheint mal wieder vom Kollegen keine Werkplanung, die diesen Namen verdient, gemacht worden sein...

Ohne Ihnen nahetreten zu wollen: ich kann immer nur dazu raten, die Bauleitung mit an einen freien Architekten zu vergeben. Erstens haben Sie dann jemanden, der Ihnen zum Pauschalpreis allen anfallenden Ärger aus dem Weg räumt - und zwar auf Ihrer Seite. Zweitens haben Sie jemanden, der für die von Ihnen beschriebenen Probleme auch haftet. Die Bauleitung (im Zweifelsfall) als Bauherr selbst zu machen, ist in den allermeisten Fällen am falschen Ende gespart.

Dennoch wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Projekt; beachten Sie die Hinweise von Hr. Doell.

08.08.2006 at 17:51 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar trotz Fehler bzw. Versäumnisse?
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