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Michael Kunert
Level: Gast
IP: Logged
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Formaler Inhalt des Bautagebuchs
Gibt es eine formale Vorgabe für den Inhalt des Bautagebuches, dass der bauleitende Fachingenieur zu führen hat?
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15.02.2002 at 16:42 Uhr |
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Wagner
Level: Jr. Member
Registriert seit: 08.09.2004
IP: Logged
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Re: Formaler Inhalt des Bautagebuchs
Es kommt darauf an, nach welchen Bestimmungen / unter welchem Fachwerk der Fachingenieur das Bautagebuch führen muss. Z.B ist es für den bauleitenden Architekten von grosser Wichtgkeit, welche Aussentemperatur und welche Niederschlagsmenge beim Betonieren von Sichtbeton Fasaden an besagten Tagen der Ausführung waren, wobei der Fachingenieur \"Innenausbau\" z.B. Trockenbau lediglich einsetzende Monteure und Stunden vermerkt, eventuell einwirkende \"Behinderungen\" durch unsachgemäßes Vorfinden von \"besenreine\" Räume.
Das Hochbauamt verlangt z.B. - Einzelfall Ausnahmen gegeben - von allen beteiligten eine lückenlose Aufzeichnung, es fängt bei der Oberbauleitung an und hört beim jeweiligen Fachingenieur (Heizug, Lüftung, Sanitar..etc) auf.
Verherende Auswirkung haben z.B. zur Auswirkung, wenn der Fachingenieur (Lüftung) die zu beaufsichtigte Ausführende Firma nach deren \"Tagesberichten\" abfragt, um \"sein\" Bautagesbuch zu füllen.
Sollte dieser Ansatz nicht genügen, so verweise ich auf den Link
http://www.fachbauleitung.de der ab September 2001 seine Foren öffnet.
In jedem Fall ist diese Präsenz HOAI.DE sehr gut gelungen!
Wagner
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15.02.2002 at 16:42 Uhr |
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