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mannsbart
Level: Gast
IP: Logged
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HOAI-Unterschreitung
Ich habe gehört, dass die Versicherungswirtschaft (Berufshaftpflichtversicherung) bei Unterschreitung der HOAI im Schadensfall ein Teilverschulden des Planers unterstellt. Kann mir jemand etwas dazu sagen - ist dazu etwas bekannt
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10.11.2003 at 16:27 Uhr |
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yabee
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 08.12.2003
IP: Logged
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Re: HOAI-Unterschreitung
Ist ein interessanter Punkt, da ich gerade selber eine Versicherung suche.
Aber Teilverschulden kann ich mir nicht vorstellen, da der Archi mit und ohne Bezahlung immer in der Haftung ist, da er verpflichtet ist immer sein Bestes zu geben.
Also kann eigentlich nur von einer Unterdeckung/Deckungslücke gesprochen werden, da das Honorar immer im Verhältnis zum Herstellungswert steht, und der angenommene größtmögliche Schaden Abriß und Neubau ist.
So meine Vermutung
Thomas
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09.12.2003 at 11:57 Uhr |
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