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Kiky
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.08.2015
IP: Logged
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Vermessungsfehler
Hallo,
wir haben bemerkt, dass sich ein Vermessungsingenieur, extra beauftragt durch unseren Bauunternehmer beim Ausmessen unseres Grundstücks vermessen hat. Das heißt, dass das gesamte freistehende Einfamilienhaus inklusiv Garage um 2m in südliche Richtung "versetzt" wurde. (2m mehr Vorgarten und daher fehlt hinten 2m Gartenfläche). Auch unser bauleitender Architekt hat dies nicht bemerkt. Das Haus wird aber jedoch in ca. 10 Wochen bezugsfertig sein, also von Abreißen bzw. Umsetzen des Hauses keine Rede...
Die Frage ist, wer steht in der Haftung zu Schadensersatzansprüchen?
Mfg
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12.08.2015 at 22:56 Uhr |
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smngkoeln
Level: Sr. Member
Beiträge: 80
Registriert seit: 13.08.2015
IP: Logged
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Re: Vermessungsfehler
In Betracht kommen hier sowohl eine Haftung des Bauunternehmers, der den Vermessungsingenieur beauftragt hat, als auch eine Haftung des Architekten. Denn dieser hat - entsprechende Beauftragung vorausgesetzt - nach einer Entscheidung des OLG Köln die Pflicht zur Überprüfung, ob die Vermessung mit der genehmigten Planung übereinstimmt (OLG Köln, Urteil vom 15.06.2012, Az. 19 U 116/11). Die Haftungsvoraussetzungen bedürfen einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall.
____________________________
RA Dr. Andreas Schmidt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Tel. 0221/58946227
E-Mail: a.schmidt@smng.de
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13.08.2015 at 10:01 Uhr |
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