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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Bauantrag falsch gestellt
Beitrag von Nachricht
BauherrEFH
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2017
IP: Logged
icon Bauantrag falsch gestellt

Hallo zusammen,
wir haben ein Haus gekauft und wollen es sanieren. Im Laufe der Planung wurde der Sanierungsumfang aus verschiedenen Gründen immer größer, so dass letztendlich ein Abriss bis auf die Kellerdecke geplant wurde. So wurden auch erste Angebote eingeholt.
Nun hat unser Architekturbüro einen Abriss- und Bauantrag eingereicht (wir hatten dazu Vollmachten unterschrieben), der "nur" einen Abriss der einen Giebelwand beinhaltet. Dies wurde mit uns nicht abgesprochen, diese Option wurde mit uns noch nie besprochen!
Laut Architekt wäre das nicht so schlimm, da es zunächst wichtig wäre, was das Bauamt zu der Kubatur des Gebäudes sagt, was dann später abgerissen wird, wäre nicht so wichtig.
Kann das stimmen? Wir sind total verunsichert. Es geht um eine Menge Geld und das Vertrauen in den Architekten ist auch weg. Kann uns jemand hierzu einen Tipp geben? Ist der Architekt für so einen nicht abgesprochenen Bauantrag haftbar? Können wir den Architekten wechseln, ohne von Vorne beginnen zu müssen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Es grüßt der BauherrEFH

02.02.2017 at 08:57 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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icon Re: Bauantrag falsch gestellt

Dann muß er wohl nachbessern..

03.02.2017 at 13:01 Uhr
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BauherrEFH
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2017
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icon Re: Re: Bauantrag falsch gestellt

quote:
C.Zeh wrote:
Dann muß er wohl nachbessern..

Hallo C.Zeh,
vielen Dank für die Antwort und bitte entschuldigen Sie die laienhafte Frage, was bedeutet denn nachbessern? Muss der Abriss-/Bauantrag neu gestellt werden?
Vielen Dank.
Es grüßt der BauherrEFH
06.02.2017 at 21:12 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Bauantrag falsch gestellt

quote:
BauherrEFH wrote:
quote:
C.Zeh wrote:
Dann muß er wohl nachbessern..

Hallo C.Zeh,
vielen Dank für die Antwort und bitte entschuldigen Sie die laienhafte Frage, was bedeutet denn nachbessern? Muss der Abriss-/Bauantrag neu gestellt werden?
Vielen Dank.
Es grüßt der BauherrEFH


Ja klar entweder über Nachtrag oder Neuantrag
07.02.2017 at 12:41 Uhr
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BauherrEFH
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 02.02.2017
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icon Re: Re: Re: Re: Bauantrag falsch gestellt

quote:
C.Zeh wrote:
Ja klar entweder über Nachtrag oder Neuantrag


Hallo C.Zeh,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Wenn man nun den Architekten wechseln möchte, würde das dann bedeuten, dass man dem ersten Architekten, die durch seinen Fehler entstandenen Kosten in Rechnung stellt bzw. ihm das Honorar kürzt?

Vielen Dank, es grüßt der BauherrEFH
10.02.2017 at 07:43 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Bauantrag falsch gestellt

Sagen wir mal so, ich würde das machen; aber ich weiß nicht, was die Juristen dazu sagen.
Vielleicht meldet sich hier noch jemand dazu.

10.02.2017 at 19:23 Uhr
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Architektin HOAI
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.03.2017
IP: Logged
icon Re: Bauantrag falsch gestellt

Hallo "Bauherr Einfamilienhaus",

Ihre Fragestellung hat wenig mit der Honorarordnung (HOAI) zu tun.

Ich möchte Ihnen empfehlen, mit Ihrem Architekten zu reden und zwar darüber, warum der Bauantrag so, wie geschehen, eingereicht wurde.

Es muss sich nicht um einen Fehler handeln. Es kann sich hier auch um die Ausschöpfung von planungsrechtlichen Möglichkeiten handeln.

Reden Sie miteinander.

Mit freundlichen Grüßen

Architektin HOAI

24.03.2017 at 17:40 Uhr
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