Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag
Beitrag von Nachricht
dseiboth
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.04.2019
IP: Logged
icon Umbauzuschlag

Hallo in die Runde,

Sanierung und Erweiterung einer Schule nach HOAI 2009. Vereinbart sind im Vertrag 20% Umbauzuschlag auf 50% der Gesamtkosten aus Alt- und Neubau. Dies führt zu einem Umbauzuschlag der unter 20% liegt, weil die Altbaukosten höher waren als die Neubaukosten.
Ich habe nun den Umbauzuschlag aus dem Altbauhonorar errechnet, welches den tatsächlichen anrechenbaren Kosten entspricht und berufe mich auf HOAI 2009 § 35 Abs. 2 und die Unterschreitung des vereinbarten Satzes von 20%.
Meine Frage ist nun, ob die vertragliche Vereinbarung oder die Vorgabe § 35 für Bauen im Bestand höher zu bewerten ist.
Ich freue mich auf Beiträge.


____________________________
Dieter Seiboth
HOAI-Sachverständig
dieter@seiboth.net

15.04.2019 at 09:36 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Umbauzuschlag

Der Vertrag gilt. Denn einen Umbauzuschlag können Sie beliebig vereinbaren, auch mit 0%. Die 20%-Regelung der HOAI greift nur dann, wenn Sie gar nichts vereinbaren.

Wenn Umbau und Bestand mit einem Erweiterungsbau in einem Auftrag an einem Objekt zusammen vorkommt, macht es aber immer Sinn, einen Zuschlag zu vereinbaren. Sonst könnte ein Gericht mal auf den Gedanken kommen, den Schwerpunkt der Planungstätigkeit zu bewerten - dann gibt's entweder 20% auf alles oder 0% auf alles, was mal die eine, mal die andere Partei nicht freuen dürfte.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

15.04.2019 at 12:46 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Umbauzuschlag
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no