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SGA
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.04.2018
IP: Logged
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Umbau Lph. 1-4 anrechenbare Baukosten
Guten Tag,
ich erstelle ein Angebot Lph. 1-4 für Gebäude (Architektenleistung) für ein größeres bestehendes Gewerbeobjekt. Es gibt geringfügige Umbauarbeiten im Inneren und einen kleinen Anbau. Außerdem soll das ganze Objekt gestrichen werden.
Der Bauherr bezweifelt, dass die Malerkosten in der Honorarberechnung nach HOAI 2013 mit angesetzt werden können, da diese nicht bauantragsrelevant sind.
Ich berufe mit auf die Kostenberechnung nach DIN 276.
Im Bauantrag muss ein riesiges Gebäudes dargestellt werden, bei dem nur einige Wände in neu und einige als Abbruch dargestellt werden.
Welche Kosten darf ich ansetzen? Ich muss schließlich das gesamte Gebäude erstmal zeichnen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
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22.10.2020 at 12:46 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbau Lph. 1-4 anrechenbare Baukosten
Guten Tag,
Bestandsdarstellungen sind Besondere Leistungen und zunächst einmal separat zu vergüten, dazu gehört auch die Aufarbeitung vorhandener Bestandspläne, so dass darin überhaupt Eintragungen gemacht werden können.
Anrechenbare Kosten sind nach § 4 HOAI die Herstellkosten. Malerarbeiten gehören dazu.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.10.2020 at 15:04 Uhr |
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SGA
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 30.04.2018
IP: Logged
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Re: Umbau Lph. 1-4 anrechenbare Baukosten
Guten Tag,
ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr weiter geholfen.
Schöne Grüße
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23.10.2020 at 10:16 Uhr |
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FlemING. ConsultING.
Level: Member
Beiträge: 25
Registriert seit: 30.11.2016
IP: Logged
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Re: Umbau Lph. 1-4 anrechenbare Baukosten
Sehr geehrter Fragesteller SGA,
noch eine kleine Ergänzung am Rande.
Vergessen Sie nicht, dass in Ihrem Fall noch nachfolgende Punkte eine honorarrelevante Rolle spielen können. Diese sollten auf jeden Fall mitberücksichtigt werden:
- Umbauzuschlag
- mitzuverarbeitende Bausubstanz
- ggf. Auftrag für mehrere Objekte (zumindest könnte man den von Ihnen geschilderten "Anbau" dazu interpretieren).
FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro
für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
www.fleming-consulting.de
E-Mail: info@fleming-consulting.de
____________________________
FlemING. ConsultING.
Dipl.-Ing. (Univ.) Alexander Fleming
Sachverständiger für Honorare
und Leistungen der Architekten und
Ingenieure
Sachkundiger nach TRGS 519
und 521
42651 Solingen
E-Mail: info@hoai-sachverstand.de
Web: www.hoai-sachverstand.de
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20.11.2020 at 19:22 Uhr |
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