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Hans Imglück
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 08.06.2016
IP: Logged
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Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen Nachtragsprüfung
Hallo Kollegen und HOAI-Experten,
bei denVerkehrsanlagen / Ingenieurbauwerken ist die Nachtragsprüfung eine besondere Leistung der LP 8. Ich habe dunkel in Erinnerung, dass man diese nach LP 6 und LP 7 abrechnen kann.
Stimmt das und wenn ja mit welchem Prozentsatz der LP und welchen anrechenbaren Kosten (geprüfte Nachtragssumme?)?
Vielen Dank und Grüße
Hans Imglück
[Edited by Hans Imglück on 22.11.2020 at 15:29 Uhr]
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19.11.2020 at 16:40 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen Nachtragsprüfung
Guten Tag,
der Kollege Seifert hat dazu 2010 für die damals neue HOAI 2009 einen Aufsatz geschrieben, der in Grundzügen heute noch gilt: https://www.seifert-sv.de/files/ibr_2010_1013-nt.pdf. Wie Seifert ausführte, war in der HOAI 2009 eine einfache Prüfung analog zur Hauptangebotsprüfung in Lph. 7 zu erbringen, während eine Bauwirtschaftliche Untersuchung der Kalkulationsansätze in jedem Fall eine Besondere Leistung darstellte.
Eine Abrechnung "nach Lph. 6 und 7" ergibt sprachlich keinen Sinn. Eine Abrechnung erfolgt "für Leistungen".
Nach der HOAI 2013 muss man je nach Leistungsbild unterscheiden: bei der Gebäudeplanung und der Technischen Ausrüstung sind die Preise zusätzlicher oder geänderter Leistungen im Rahmen der Grundleistungen der Lph. 7 zu prüfen, sofern es keine bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangebote sind. Bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen ist keinerlei Nachtragsprüfung als Grundleistung genannt, so dass sie als Besondere Leistung frei vereinbart werden kann (z.B. nach Zeitaufwand).
[Edited by fdoell on 24.11.2020 at 12:29 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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24.11.2020 at 12:28 Uhr |
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Hans Imglück
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 08.06.2016
IP: Logged
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Re: Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen Nachtragsprüfung
Hallo Herr Döll,
vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
Hans Imglück
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24.11.2020 at 14:55 Uhr |
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