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jensjensen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.08.2005
IP: Logged
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Angemessene Vergütung für SIGEKO-Leistung
Hat jemand Erfahrungen wie man die Höhe der Vergütung von SIGEKO-Leistungen bemessen kann. Mir ist nur ein Urteil des OLG Celle bekannt, wonach man 0,4 % der Nettobausumme für angemessen hielt.
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09.08.2005 at 12:16 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Angemessene Vergütung für SIGEKO-Leistung
Für die Vergütung der SIGEKO-Leistungen gibt es momentan noch keine verbindlichen Regelungen, das Honorar ist also frei zu vereinbaren.
Es gibt jedoch von der Bundesarchitektenkammer ein [url=http://www.bak.de/Portals/_Rainbow/infomaterial/599-0/Honorierung_Endf._RAB30._01.07.02.pdf]Positionspapier zum "Vergütungsanspruch für Leistungen nach Baustellenverordnung"[/url] oder von der Architektenkammer NRW einen [url=http://www.aknw.de/mitglieder/sigeko/honorarvorschlag.htm]Honorierungsvorchlag[/url] für SIGEKO-Leistungen
Das OLG Celle hat entschieden, dass die SIGEKO-Leistung nicht in den Bereich der HOAI fällt. Siehe dazu auch den
[url=http://www.akbw.de/service/sigeko-honorar-nicht-nach-hoai/artikel_1901.htm]Artikel von RA Morlock: "SIGEKO: HONORAR nicht nach HOAI"[/url].
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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10.08.2005 at 06:25 Uhr |
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