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Hurler
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 26.07.2002
IP: Logged
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Nebenkostenvergütung pauschal - Leistungen?
Sind bei einem pauschalierten Nebenkostensatz von z.B. 8%, in dem alle Nebenkosten (bis auf genau definierte Ausnahmen) abgegolten werden, auch die Kosten für die Planunterlagen an die Unternehmer (3-fach) beinhaltet?
Beispielhafter Vertragspassus:
"Alle Nebenkosten gem. §7 Abs. 2 HOAI werden psch. mit 8% des Nettohonorars (ohne Umbauzuschlag) abgegolten, ohne Vervielfältigung der Bau- und Ausstattungsplanung (BAP) und von LV-Blanketten.
Ausnahmeregelung:
Die Kosten für Planpausen und Kopien BAP und LV-Blanketten werden gesondert auf Nachweis vergütet."
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26.07.2002 at 10:06 Uhr |
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Re: Nebenkostenvergütung pauschal - Leistungen?
Die Antwort in Kürze: JA
Im Vertrag steht "alle Nebenkosten außer ...". Damit sind die Ausnahmen abschließend aufgezählt. Alles andere ist in den Nebenkosten enthalten.
Ihre einzige Möglichkeit: Wenn Sie die Planunterlagen an die Unternehmer nur 1-fach einreichen, geben Sie die von Ihnen geschuldete Leistung weiter - warum also 3-fach einreichen? Enthält Ihr Vertrag eine Vereinbarung, daß die unterlagen 3-fach einzureichen sind?
Allerdings ist eine 3-fache Lieferung durchaus üblich. Allein wegen dieser Kosten sollten Sie das hoffentlich gute Verhältnis zu Ihrem Auftraggeber nicht unnötig belasten!
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Miky
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27.07.2002 at 10:13 Uhr |
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