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Honorarzonen nach HOAI

HOAI Honorarzonen: Objekt- und Tragwerksplanung

Die Honorarzone ist ein wesentlicher Honorarparameter und bildet den Schwierigkeitsgrad der Planungsleistung ab. In § 2 Abs. 15 der HOAI 2009 gab es hierzu noch eine Begriffsdefinition, die wie folgt lautete: “Honorarzonen stellen den Schwierigkeitsgrad eines Objektes oder einer Flächenplanung dar.” Diese Begriffsdefinition aus der HOAI 2009 ist dann in der HOAI 2013 entfallen. 

Es gibt Leistungsbilder mit nur drei Honorarzonen (z.B. die Technische Ausrüstung) und Leistungsbilder mit fünf Honorarzonen (z.B. die Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung etc.).

Bei der Honorarzone handelt es sich um ein objektives Kriterium. Die HOAI enthält in ihren Anlagen zu den einzelnen Leistungsbildern sog. Objektlisten mit Regelbeispielen, anhand derer jedenfalls eine grobe Einordnung des jeweiligen Objekts in die zutreffende Honorarzone vorgenommen werden kann. Allerdings gehen die Objektlisten der HOAI von Neubauobjekten aus und sind somit z.B. beim Bauen im Bestand nicht hilfreich. 

Streitfälle über die richtige Einordnung eine Objekts in die zutreffende Honorarzone müssen über eine Punktebewertung gelöst werden. So hat z.B. die Objektplanung Gebäude in § 35 Abs. 3 HOAI 6 Bewertungsmerkmale (Anzahl der Funktionsbereiche, Anforderungen an die Lichtgestaltung, Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion, technische Ausrüstung, Farb- und Materialgestaltung, konstruktive Detailgestaltung.), die eine Bewertung mit den in § 35 Abs. 4 HOAI vorgegebenen Punkten bedarf. 

Honorarzone I: Sehr geringe Anforderungen

Honorarzone II: Geringe Anforderungen

Honorarzone III: Durchschnittliche Anforderungen

Honorarzone IV: Hohe Anforderungen

Honorarzone V: Sehr hohe Anforderungen

Honorarzone
Planungsanforderungen
Beispiele aus der Objektliste
I
sehr gering
Einfache Behelfsbauten
II
gering
Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen
III
durchschnittlich
Kindergärten, Kinderhorte
IV
überdurchschnittlich
Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien
V
sehr hoch
Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken
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