Rechtsanwalt Weber ist seit 1987 tätig und seit mehr als 20 Jahren im Bereich des privaten Baurechts und des Architekten-/Ingenieurrechts spezialisiert.
Er ist seit 2005 Mitglied des Prüfungsausschusses zur Bestellung der Fachanwälte/anwältinnen
für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht an der Rechtsanwaltskammer FFM.
Die aussergerichtliche Tätigkeit hat zum Schwerpunkt die individuelle Beratung von Unternehmen, öff.Körperschaften, privater Bauherren vor und während der Abwicklung von Bauprojekten (baubegleitende Rechtsberatung).
Die Beratung hat zum Ziel Konflikte zu vermeiden bzw. schnell und einvernehmlich zu lösen. Der Umfang der Beratung umfasst je nach individueller Vereinbarung die Ausschreibung/Planung über die Vertragsgestaltung/Vertragsabschluss, Bauab-wicklung, Abnahme, Schlussrechnung bis hin zur Betreuung während der laufenden Gewährleistung.
Architekten und Ingenieure werden insbesonders zu Fragen der Haftung und der Honorarberechnung im einzelnen Projekt und in allgemeinen Fragen beraten und individuell betreut.
RA Weber ist für mehrere Berufshaftpflicht- versicherungen für deren Versicherungsnehmer tätig.
Die Inanspruchnahme und Empfehlung zur Durchführung von Schlichtungs- und Mediations-verfahren wird unter wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten geprüft, um gerichtliche Verfahren möglichst zu vermeiden.
Die Vertretung der Mandanten vor Landgerichten und Oberlandesgerichten erfolgt bundesweit.