Die Kanzlei ist ausschließlich auf das Planungs-, Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Wir sind Kooperationspartner von Haftpflichtversicherern der Archit. u. Ing. sowie von AIC Architekten Ingenieur Consult KG Berlin/München. Unsere baurechtliche Spezialisierung umfaßt sowohl das Zivilrecht (BGB, HOAI, VOB/B, Baugrund- und Tiefbaurecht; Honorar und Haftung von Architekten, Ingenieuren, Sachverständigen und Sonderfachleuten usw.) wie auch das Verwaltungsrecht (Baupläne und sonstige Satzungen nach BauGB; Fachpläne nach Straßenrecht und anderen Fachgesetzen; Baugenehmigungsverfahren; Enteignungs- und Entschädigungsrecht; Erschließung; Amtshaftung im Baurecht) und das Recht der Vergabe öffentlicher Aufträge (VOB/A; VOF; VOL).