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Form der Honorarvereinbarung

Form der Honorarvereinbarung nach der HOAI: Schriftform und Textform

Honorarvereinbarungen im Anwendungsbereich der HOAI bedürfen einer besonderen Form. Die HOAI 1996, die HOAI 2009 und die HOAI 2013 schreiben vor, dass Honorarvereinbarungen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen. Die HOAI 2021 hingegen sieht in § 7 Abs. 1 vor, dass die Honorarvereinbarung in Textform erfolgen muss.


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Voraussetzungen für die nach der HOAI einzuhaltende Schriftform (bis zur HOAI 2013) und für die ab der HOAI 2021 maßgebliche Textform. Danach sind nachfolgende Vorschriften aus dem BGB einschlägig:


§ 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.


§ 126b Textform
Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das
1. es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
2. geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.


Wird die Schriftform nach § 126 BGB eingehalten, sind gleichzeitig auch die Voraussetzungen der Textform des § 126b BGB erfüllt. Die Schriftform enthält damit höhere Anforderungen als die Textform.

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