Bauhandwerkersicherheit nach Kündigung
Bauhandwerkersicherheit nach Kündigung BGH, Urteil vom 18. Januar 2024 – VII ZR 34/23 Diesen Artikel teilen: Sachverhalt Bauunternehmer und Auftraggeber schließen einen Generalübernehmervertrag für die schlüsselfertige Errichtung eines Gesundheitscampus mit Kindertagesstätte zu einem Pauschalfestpreis von 9.340.000 € brutto. Auf die erste Abschlagsrechnung über 520.000 € für Planungsleistungen und Projektentwicklung bezahlte der Auftraggeber einen Teilbetrag in Höhe von 270.000 €. Der Bauunternehmer verlangt unter Fristsetzung eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB in Höhe von 9.977.000 €. Nachdem die geforderte Sicherheit nicht