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(@reinholdwimmers-cc)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

seit einigen Jahren betreuen wir ein Areal (betrieben von einer einzigen Firma).

Es besteht aus mehreren zusammenhängenden Produktionshallen mit Büroflächen (gesamt 28.000 m²) und liegt in Stadtrandlage.

Aufgrund von Umstrukturierungen sollen nun die Produktionshallen und die Büroflächen des Geländes in mehrere Mieteinheiten aufgeteilt werden. Hierzu muss ein Entwurf für die Nutzung von mehreren unabhängigen Mieteinheiten erarbeitet werden, der die Erschließung der Hallen sowie die Problematik des Brandschutzes und der Stellplätze berücksichtigt.

Wie berechne ich das Honorar für meine Planungsleistungen? Umbauarbeiten finden, bis auf kleinere Maßnahmen, erst einmal nicht statt.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.

Schon einmal besten Dank.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Guten Tag,

das sind Leistungen, für die in der HOAI kein Honorar definiert ist. Sie können die Leistungen also so anbieten, wie Sie möchten.

Am besten wäre sicherlich eine Vergütung auf Stundenbasis, sofern Sie auskömmliche Stundensätze (mit entsprechenden Wagnis- und Gewinnanteilen) vereinbaren können. Voraussetzung zur problemlosen Abrechnung sind dabei später plausible Stundenaufschriebe, welche die Tätigkeit im Einzelnen belegen.

Wenn Sie an Teilpauschalen denken, beachten Sie bitte den alten, wichtigen Grundsatz:

Erst sprechen wir über Leistung, dann über Honorar!

Sie müssen daher die Leistungen, für die Sie einzelne Pauschalen anbieten, möglichst gut abgrenzen, so dass jegliche Zusatzleistung wieder separat bezahlt wird. Definieren Sie dazu für jede einzelne Leistung, was getan wird und was als Ergebnis produziert wird (incl. Abstimmungsbedarf, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Dokumentation, Planplots usw.).

Dann kalkulieren Sie den Aufwand und rechnen eine Zeitreserve hinein (z.B. 15-30 %), abhängig davon

- wie genau Sie schätzen können,

- welche Nachfragen und Nacharbeiten bei diesem Kunden üblicherweise zu erwarten sind

- und unabhängig von den in den Kalkulationssätzen enthaltenen Wagnis- und Gewinnanteilen, die Sie auch bei exakt geschätztem Zeitaufwand benötigen.

Je kleiner Sie die einzelnen Pauschalen wählen, umso eher können Sie damit auch auskömmlich arbeiten, solange Ihre Mitarbeiter auch die Zeitaufwendungen auf alle einzeln definierten Teilleistungen schreiben. Denn: große Projekte ziehen die Stunden an, das gilt auch für große Pauschalen.

Als Faustregel sollten die Teilpauschalen für einzelnen Leistungen maximal 4-stellige Eurobeträge umfassen und am besten gerundet werden (z.B. auf jeweils glatte 50 oder 100 €), alles andere wirkt kleinlich und "auf die Minute genau berechnet", was eine gewisse Großzügigkeit und Toleranz aus Sicht des Auftraggebers vermissen lassen könnte.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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