HOAI-Forum
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RE: Honorar für städtebaulichen Ideenentwurf zur Grundstücksentwicklung
Von kreon, Vor 3 Wochen |
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| Vielen Dank, Herr Doell, für Ihre ausführliche und sehr hilfreiche Antwort. Ihre Hinweise zur Abrechnung nach Aufwand und insbesondere zur späteren Abgrenzung gegenüber den Leistungsphasen 1 und 2 hel... | ||
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RE: Honorar für städtebaulichen Ideenentwurf zur Grundstücksentwicklung
Von fdoell, Vor 3 Wochen |
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| Städtebauliche Leistungen sind nach 17 Abs. 2 HOAI Besondere Leistungen. Für sie gibt es also keine Vergütungsvorschriften. Ich empfehle, die gesamten Leistungen nach Aufwand zu auskömmlichen Stundens... | ||
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Honorar für städtebaulichen Ideenentwurf zur Grundstücksentwicklung
Von kreon, Vor 3 Wochen |
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| Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir betreuen einen Grundstückseigentümer seit vielen Jahren und wurden von ihm beauftragt, für ein ehemaliges Gewerbegrundstück die Möglichkeiten einer Wohnbebauung zu ... | ||
