HOAI-Forum
Planung von Außenwandluftdurchlässen ALD
Wir steuern gerade ein Wohnungsneubauprojekt. Dort kommen sog. ALD zum einsatz. Der Planer der technischen Ausrüstung hat das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 geplant und die notwendige Nachströmung über ALD (Straßenlärm) festgelegt. Die Wandöffnungen sind abgestimmt etc. Nun stellt sich die Frage wer die ALD in der Kostenberechnung hat (nämlich keiner), wer diese ausschreibt und wer den Einbau zu überwachen hat. Sind ALD in der KG 300 oder in der KG400 zu verorten?
Bei einer Rohrdurchführung durch die Außenwand stellen Sie die Frage nicht. Warum? Weil klar ist, dass die zur technischen Ausrüstung gehört. Und je nachdem, wer sich um die Aussparung oder Kernbohrung kümmert und auch die brandschutztechnische Abschottung plant, bei dem zählt das auch zu den anrechenbaren Kosten. Bei diesem Stück der Lüftungsanlage ist es genauso.
Wenn die beiden Planer sich nicht einigen können, wer das macht, muss es der AG eben anordnen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
@fdoell Vielen Dank!!! für die eindeutige und stramme Antwort. Wir haben dies ebenfalls immer als Bestandteil der Lüftung angesehen.
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