Skip to content

HOAI-Forum

Benachrichtigungen
Alles löschen

Bodengutachten vor Bauantrag

2 Beiträge
2 Benutzer
0 Likes
500 Ansichten
(@amiefitness)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Morgen,

zur Zeit haben wir ein Bauvorhaben mit einer Aufstockung. Wir bestehen natürlich auf ein Bodengutachten aber der Bauherr hadert ein wenig aufgrund der Kosten. Benötigen wir als Architekt vor der Bauantragstellung unbedingt ein Bodengutachten oder reicht vielleicht der Hinweis davor? Wir gehen nämlich davon aus, dass wir damit haften, wenn wir ohne Bodengutachten eine Baugenehmigung holen.

Vielen Dank für Eure Antworten.


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

Sie haften als Planer immer für Ihre Arbeit. Der Auftraggeber allerdings auch für die Erfüllung seiner Obliegenheiten .

Wenn Sie bzw. der Tragwerksplaner (der hoffentlich längst eingeschaltet ist, den Bestand nachgerechnet hat und grundsätzlich eine Aufstockung statisch für möglich hält) ein Bodengutachten für eine wirtschaftliche Planung für notwendig halten und dies in Lph. 1c kommuniziert und in Lph. 1e schriftlich dokumentiert haben, sollten Sie bei noch nicht durchgeführten Bodengutachten in Lph. 2b auf diesen Zielkonflikt hinweisen, in Lh. 2d auf die Inhalte nochmals eingehen und spätestens in Lph. 2e Behinderung anmelden, da es keinen Sonderfachmann gibt, mit dem Sie die Planung abstimmen können.

Zusatzfrage: Wenn der Bauherr schon beim Bodengutachten wegen der Kosten zuckt, wie wird es denn dann erst bei der Aufstockung? 

Tipp für alle Leser:

Wenn alle Grundleistungen der Gebäudeplanung vereinbart / beauftragt sind, bringt das Pflichten (Obliegenheiten) für Auftraggeber und Auftragnehmer mit sich. Wer die nicht erfüllt und z.B. als Auftraggeber notwendige Leistungen nicht beauftragt, haftet auch für die Konsequenzen aus diesem Verhalten!

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
Teilen:

Login

zu Ihrem persönlichen HOAI.de Profil. Hier können Sie sich einloggen, wenn
Sie bereits registrierte(r) Nutzer(in) von HOAI.de sind.

Sind Sie neu hier?