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Rabatt bei Planungsfehlern

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(@jannik_schuemann)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo,

unsere Architekten haben uns eine Änderung der Werkplanung eines Einbaumöbels nicht mitgeteilt und nun wurde es verbaut und entspricht nicht der Planung, die wir freigegeben haben. Auf Nachfrage heisst es: Das ist mein Fehler. Ich habe die Änderung in der Werkplanung der Schreinerei freigeben, ohne euch darüber in Kenntnis zu setzen. 

Nun meine Frage: Was für ein preisliches Entgegenkommen wäre hier, nach HOAI, angepasst? Welchen Rabatt können wir für das Einbaumöbelstück anfragen? - Auf Kosten des Architekten.

Ich freue mich über eure Hilfe!

lg

Dieses Thema wurde geändert Vor 9 Monaten von j.rott

   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

Die Frage ist, ob Sie das Teil so haben wollen oder nicht. Wenn nicht, würde ich verlangen, dass das gebaut wird, was Sie wollten.

Wenn Sie (zähneknirschend) die Änderung akzeptieren, geht es wohl eher um eine Art Schadensersatz oder Schmerzensgeld - Sie müssen das blöde Teil schließlich jahrzehntelang anschauen und damit arbeiten. Da kann man von „außen“ ohne nähere Kenntnis der Abweichungen und Ihrer Empfindungen kaum etwas sagen.

Ganz grobe Schätzung: Nachlass zwischen 5 und 40% des Herstellungspreises. Wenn Sie mehr als 40% des Preises als Nachlass haben wollten, sollten Sie das Teil lieber auswechseln lassen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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