Skip to content

HOAI-Forum

Benachrichtigungen
Alles löschen

Baugenehmigung abgelehnt - Kosten

2 Beiträge
2 Benutzer
0 Likes
566 Ansichten
(@m-lange)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:

Wir haben unseren Architekten für die LP 1-4 beauftragt (Neubau Einfamilienhaus). Dies wurde auch durchgeführt und wir haben die Kosten komplett bezahlt. Nun wurde der Antrag auf Baugenehmigung leider abgelehnt (das Umweltamt war dagegen). Die konkreten Daten/mögliche Probleme waren dem Architekten im Vorfeld bekannt; die Bauvoranfrage wurde positiv entschieden, sodass der Architekt der Meinung war, unserer Baugenehmigung würde nicht im Weg stehen. Nun haben wir uns nach der Ablehnung mit dem Bauordnungsamt auf ein Kompromiss einigen können - der Architekt hat einen Nachtrag eingereicht und verlangt von uns als zusätzliche Aufwendungen (10 Arbeitsstunden) Kosten von 1500 Euro. Ist dies seinerseits gerechtfertigt bzw darf er das verlangen? Wir haben doch Anspruch auf eine genehmigungsfähige Planung? 

Vielen Dank

Maria

Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr 2 mal von m.lange

   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

Auch wenn bereits ein positiver Vorbescheid erteilt worden war - wenn der Planer Lph. 3 Entwurfsplanung komplett in Auftrag hatte, gehört dazu das Verhandeln über die Genehmigungsfähigkeit (Lph. 3d) und bei komplett beauftragter Lph. 4 Genehmigungsplanung das Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen (Lph. 4c) (jeweils nach Anlage 10.1 HOAI).

Der Planer sollte Ihnen mal erklären, wieso seine Nacharbeit nicht Teil dieser Grundleistungen sein soll, d.h. er müsste Ihnen den Vermerk über die Verhandlungen mit allen relevanten Genehmigungsbehörden vorzeigen und erläutern, wieso die Nacharbeit nicht nach den Verhandlungen mit den Behörden (Teil der Grundleistungen in Lph. 4a) als Teil der lph. 4c anzusehen sein soll. Die Erläuterung können Sie dann hier noch einmal posten, dann kann man weiter sehen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
Teilen:

Login

zu Ihrem persönlichen HOAI.de Profil. Hier können Sie sich einloggen, wenn
Sie bereits registrierte(r) Nutzer(in) von HOAI.de sind.

Sind Sie neu hier?