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Änderungen der Architekturpläne

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(@delorenzoaaron)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo liebe Kollegen!

 

Ich habe eine Frage, welche mir hoffentlich beantwortet werden kann. Es geht um Architektur und TGA. Ich selbst bin als TGA Planer zuständig. In einigen Projekten bekommen wir nach Abgabe unserer Arbeit noch Änderungswünsche was auch völlig fein ist. Nur bekommen wir leider oft von unseren lieben Architekten Pläne wo diese selbst versucht haben Elektroinstallationen einzuplanen und zu zeigen, wie sie es sich vorstellen. Alles schön und gut, aber wir in der TGA sind verpflichtet immer die neusten Pläne zu benutzen, somit haben wir dann deren Verbraucher dort drin. Dies führt nicht nur zu einem optischen Desaster, sondern unumgänglich zu einem absoluten Chaos auf den Plänen, dass man als Planer schon kaum noch erkennt, was da passiert. Meine Frage: Darf ich diese Elemente aus den Plänen Löschen? Oder darf ich die Allerhöchstens zur Arbeit ausgrauen? In meinem Betrieb scheiden sich die Geister und ich weiß auch nicht so recht, was zu tun ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Aaron de Lorenzo


   
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Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 264
 

Vorschlag: bitten Sie den Auftraggeber und den Architekten, Ihnen Pläne ohne selbst gemalte Elektroausrüstung zu übergeben, damit Sie die übliche Arbeit eines Elektroplaners ausführen können. Wenn aus der Objektplanung bestimmte Anschlusspunkte und abgenommene Leistungen vorgegeben werden, ist das natürlich Teil der Bedarfsanforderung des Auftraggebers und von Ihnen zu berücksichtigen. Allerdings sollten diese Objekte eher nur punktförmig dargestellt sein und mit einer eindeutigen Legende des Objektplaners versehen werden. Im Zweifelsfall legen Sie die Linien auf einen separaten Layer und blenden diesen aus, machen Ihre Planung und können gegebenenfalls am Ende diesen Layer wieder einblenden, um die Unterschiede  zwischen der Fachplanung und den Vorstellungen des Objektplanes aufzuzeigen und mit diesem und dem Auftraggeber zu diskutieren. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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