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[Gelöst] Anpassung Infrastruktur für E-Mobilität

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(@rstebnerweb-de)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,

folgende Frage:

Im Endausbau der schrittweisen Maßnahme werden sowohl die Stellplätze der Entsorgungsfahrzeuge und Rad-lader als auch das geplante Parkdeck mit Ladesäulen ausgestattet. Die hierfür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen umfassen die Errichtung einer neuen Energiezentrale mit Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz sowie den Bau der erforderlichen Kabel- und Leitungstrassen unter-schiedlicher Spannungsebenen und Kommunikationssysteme

Kann das getrennt abgerechnet werden und warum?

Vorab vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

 


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 236
 

Was wollen Sie getrennt wovon abrechnen? Soweit ich das lese, handelt es sich komplett um Starkstromanlagen, also technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 nach § 53 Abs. 2 HOAI.

Oder sollen Sie auch das Gebäude der Energiezentrale planen? Das wäre dann – je nach Ausformung – die Planung eines Gebäudes oder Ingenieurbauwerks, ggf. mit weiteren technischen Ausrüstungen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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