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Bau einer Konditorei aus Containern

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(@julia-karastylev)
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Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Guten Tag allerseits,

Wir wollen gerne eine Konditorei aus 4 Containern auf unserem eigenen Grundstück bauen lassen. Dafür haben wir vorerst eine Bauvoranfrage gestellt, die positiv vom Staat angenommen wurde. Daraufhin haben wir uns einen Architekten ausgesucht und hatten uns für einen Termin verabredet. 

Bei dem ersten Termin haben wir die Unterlagen zu der Bauvoranfrage übergeben und alles genau besprochen. Dabei ist es wichtig zu erwähnen, dass meine Eltern unsere Nachbaren sind und die waren von Anfang an mit einer Baulasteintragung einverstanden, falls es nötig sein wird. Das haben wir dem Architekten auch direkt gesagt. Das Einzige was wir nicht angesprochen haben war die Ausrichtung des Gebäudes. Sprich wo der Eingang ist und die Anlieferung sein soll. Aber bei der Bauvoranfrage war das Gebäude zur Straße ausgerichtet. 

Nun hat das Büro des Architekten angefangen zu arbeiten und paar Wochen später rief mich die technische Zeichnerin an und sagte mir, die hätte alle Varianten ausprobiert und es geht nicht so wie gewünscht. Ihrer Aussage nach soll das Gebäude ganz wo anders auf dem Grundstück platziert werden. Gut und schön. Wir vertrauen ja dem Profi. So haben wir dann zugesagt für andere Platzierung. Jedoch kamen dann die Weihnachtsfeiertage und wir hatten uns in Ruhe noch mal die Pläne angeschaut. Dort haben wir festgestellt, dass das Gebäude falsch positioniert ist. Mit dem Eingang zu unseren Auffahrt. Wir hatten direkt eine Mail geschrieben, dass es Redebedarf besteht. Als das Büro aus den Ferien zurück war, haben wir uns mit dem Architekten getroffen und noch mal alles durchgesprochen. Das Gebäude wurde gedreht und um einen Meter zu den Nachbarn verschoben. Plötzlich hatte alles funktioniert.

Dann wurde der Bauantrag eingereicht und wir kriegen eine Honoraranschlagzahlung in Höhe von 5950 Euro. Wir waren sehr entsetzt. Hatten eine Arbeitsstundenaufstellug verlangt. Dort wurde die Arbeit der technischen Zeichnerin mit 65.75 Stunden berechnet. Aus der Aufstellung lässt sich erkennen, dass die kompletten Unterlagen drei Mal neu gefertigt wurden, wegen der Position des Gebäudes. 

Nach mehreren Versuchen den Architekten persönlich zu erreichen, haben wir eine Mail geschrieben mit der Bitte um eine Kürzung der Stunden und des Honarars. Er hat uns 4 Stunden gut geschrieben. Alles andere ist seiner Meinung nach Planung. Das gehört dazu. Müssen wir zahlen. Die Rechnung hatten wir beglichen. Haben uns schon sehr gefreut, dass die Sache ein Ende hat.

Aber nun kriegen wir einen Brief von der Behörde, dass Unterlagen zum Brandschutz, Wärmeschutz und Entwässerung fehlen. Wir hatten den Architekten informiert. Der Entwässerungsantrag war dann sehr schnell fertig. Aber für Wärmeschutznachweis muss ein Energieberater ins Spiel eingesetzt werden, da unser Architekt sich um so etwas nicht kümmert. Ich habe jetzt schon etwas Sorgen und Angst vor der nächsten Abrechnung des Architekten. Schließlich bauen wir ja aus Containern. Alle benötigten Unterlagen stellen die Firmen zur Verfügung. 

Ich war schon mit der ersten Rechnung ziemlich unzufrieden, da ich eindeutig für Fehler anderer zahlen müsste. 

Deshalb die Frage: ist diese Höhe des Honarars berechtigt, so wie die Arbeitszeit? Wie geht man am besten vor, damit man die Sache abschließen kann und nicht nochmal so viel bezahlen muss? Wir haben nämlich nur noch 4000 Euro übrig. Nachher ist unser Budget für den Bauantrag ausgeschöpft.

 

Vielen Dank im Voraus für die Antworten


   
Zitat
(@kgaiser)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 8
 

Guten Tag Frau Karastylev,

ob die Forderung in der Höhe berechtigt ist, lässt sich so nicht einfach sagen. Was und wie zu vergüten ist richtet sich nach Ihrem Vertrag mit dem Architekturbüro.

Nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gehört zur Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung u.a. das Klären der Aufgabenstellung, sowie die Beratung, welche fachlich Beteiligten für die Planung erforderlich sind. Dazu gehört auch der Energieberater. D.h. nach der HOAI hätte Ihnen das Architekturbüro vorher sagen müssen, dass Sie einen Energieberater brauchen. Das Architekturbüro hätte bereits vor dem Bauantrag dessen Ergebnisse in die Planung einarbeiten bzw. dessen Unterlagen/Nachweise mit dem Bauantrag abgeben müssen.


Freundlich grüßt Sie

Katja Gaiser

 

ö.b.u.v. Sachverständige für
Honorare für Architektenleistungen
Sachverständigenbüro für Architekten- und Ingenieurhonorare
info@gaiser-gutachten.de

Freundlich grüßt Sie
Katja Gaiser

von der IHK Nordschwarzwald
ö.b.u.v. Sachverständige für
Honorare für Architektenleistungen
Gaiser Gutachten - Sachverständigenbüro
info@gaiser-gutachten.de


   
AntwortZitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 157
 

Sehr geehrte Frau @julia-karastylev,

Ihre bisherige Erfahrung mit dem Architekten ist natürlich ärgerlich.

Zur bereits geleisteten Abrechnung kann man nicht viel sagen. Eine Stundenabrechnung basiert immer auf dem gegenseitigen Vertrauen und der Fairnes. Dass die Abrechnung Stunden enthielt, die Ihrer Meinung nach auf Fehler/fehlerhafte Zeichnungen im Vorfeld zurück zu führen sind, wäre eventuell ein Thema bei der Rechnungsprüfung.

Wichtig ist zu klären, welchen Vertrag Sie mit dem Architekten für die bisherige und die zukünftige Leistung geschlossen haben. Ich bezweifle, dass es ein klassischer HOAI Vertrag war. Ich würde Ihnen empfehlen, von dem Architekten für die zukünftigen Leistungen stets ein Angebot anzufragen, bzw. die für die Leistung erforderlichen Stunden im Vorfeld schätzen zu lassen. Ggf. kann man eine gewisse Stundenanzahl als die maximale festlegen, damit Sie eine Kostensicherheit haben.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
AntwortZitat
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