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Grundleistung LPH 5 Gebäudeplaner: Überprüfen Montagepläne

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2 Benutzer
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 40
Themenstarter  

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verstehe eine Grundleistung des Gebäudeplaners in LPH 5 nicht:

Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.

1. Der Gebäudeplaner ist ein Objektplaner. Andere Objektplaner (Freianlagen-, Ingenieurbauwerks-, Verkehrsanlagenplaner) müssen nicht unbedingt vorhanden sein. Wer überprüft hier dann von wem was?

2. Erfolgt diese Leistung in LPH 5 oder ggf. auch in LPH 8 (wie z.B. das Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung)?

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Mitglied


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Guten Tag,

selbstverständlich überprüft der Objektplaner Gebäude im Rahmen seiner Grundleistungen nur die Montagepläne, die sich mit den von ihm geplanten Konstruktionen befassen und nicht mit den Montageplänen der Planungsinhalte anderer Objektplaner.

Die Leistung wird als Teil der Lph. 5 vergütet, zeitlich jedoch idR erst nach Beauftragung entsprechender Unternehmer (ob nun schon während des Baus oder noch während dessen Vorbereitungszeit) erbracht. Insofern ähnelt sie von der zeitlichen Abwicklung dem Fortschreiben der Ausführungsplanung, das sich im Prinzip noch auf Leistungen der letzten Bauwoche beziehen kann, aber vom Erbringer der Lph. 5 geschuldet ist und auch dort vergütet wird. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 40
Themenstarter  

Die Montagepläne werden also von den Baufirmen erstellt, die in LPH 7 ausgewählt werden?


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Ja.

Werkstattpläne sind solche, die für die Bauteilvorfertigung in der Werkstatt des ANs von diesem gefertigt werden, um den eigenen Mitarbeitern vorzugeben, wie sie ein Bauteil genau vorfertigen bzw. zusammenbauen sollen. 

Montagepläne zeigen dagegen auf, wie die Einzelteile einer Anlage auf der Baustelle eingebracht, in welcher Reihenfolge wie miteinander verbunden und am Bauwerk befestigt werden.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@mitglied)
Trusted Member
Beigetreten: Vor 13 Jahren
Beiträge: 40
Themenstarter  

Vielen Dank Herr Doell, jetzt habe ich es verstanden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mitglied


   
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