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Angebot Architektenleistungen

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(@udo-schneidewindukbw-de)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo zusammen,
ich arbeite als Gebäudemanager bei einer Sozialversicherung im öffentlichen Dienst.
Wir sind bei der Vergabe von Auftragen an die Vergabeordnung der Länder gebunden und müssen, wenn wir Planungsleistungen vergeben , die mehr als netto 3.000,00 kosten mindestens 3 Angebot einholen.
So haben wir z.B. für die Planung zur Abdichtung eines Glasdaches 40.000,00 € eingestellt.
Frage ich bei Architekten ein Angebot nach HOAI an und sie legen die Leistungsphasen zu grunde, brauche ich ja Baukosten.
Auf welcher Grundlage kann ich also zu diesem Zeitpunkt ein Angebot einholen?

Bin gespannt auf eure Antworten


   
Zitat
Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Am besten machen Sie erst einmal eine Bedarfsermittlung, dazu können einschlägige Büros Sie auch unterstützen. Die dient dazu, die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele zu definieren, wozu auch ein Kostenrahmen gehört. Sie können das ganze auch zu einer Bedarfsplanung nach den Checklisten in der DIN 18205 ausweiten, das wäre die umfassendste Vorgabe an potentielle Planer, um ein entsprechendes Angebot abzugeben. Welche Leistungen Sie von Planern brauchen, sollten Sie sich überlegen und nicht (nur) den Planern überlassen.

Sie können auch – ausgehend vom Kostenberechnungsmodell, d.h. dass die anrechenbaren Kosten für alle Leistungsphasen sich (erst) aus der Kostenberechnung ableiten lassen – eine Anfrage nach Honorarkonditionen starten. Denn bei einem HOAI-Vertrag vereinbaren Sie auf der Leistungsseite was gemacht werden soll und auf der Vergütungsseite wie das berechnet werden soll – dazu reichen Honorarzone, Honorarsatz, etwaiger Umbauzuschlag und die Nebenkostenvergütung sowie Regeln für geänderte oder zusätzliche Leistungen, z.B. zu vereinbarende Stundensätze. Dazu sollten auch notwendige besondere Leitungen möglich bereits bekannt sein. Für das alles brauchen Sie keine anrechenbaren Kosten.

Sie können aber mit einer groben Zahl (Kostenrahmen) eine vorläufige Honorarermittlung durchführen, um eine Größenordnung des zu zahlenden Honorars zu ermitteln. Weiterhin gibt es die Möglichkeit von Stufenverträgen und vielem mehr.

Tipp:

Lassen Sie sich (auf Zeithonorarbasis) am besten zunächst von einem erfahrenen Projektmanager zum Vorgehen beraten und (von dem oder jemand anders mit Erfahrung bei der Gebäudesanierung) zumindest grobe Planungsziele und Kostenrahmen ermitteln! Je genauer Sie die vorgeben (und sich später auch daran halten), umso weniger Unsicherheiten und Risiken müssen die Anbieter in ihre Angebote einrechnen.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten 2 mal von fdoell

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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