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Nachtragshonorar während Bauzeit

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(@tb-5914)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

Hallo liebe kollegen

ich habe eine frage zu einem Objekt.

mit dem Kunde wurden für einen Umbau/Anbau eines EFH die LP 1-9 vereinbart.

nun ist während der Bauzeit bekannt geworden dass der bestehende Abwasserkanal marode und zu sanieren ist.

der Kunde hat den Architekt gebeten Angebote einzuholen und die Arbeiten zu überwachen bzw zu dokumentieren inkl kamerabefahrung.

kann der Architekt hierfür zusätzlich Honorar abrechnen ? 
Und wenn ja geht das nach stundenaufwand ?

grüse Tim


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Guten Tag,

die Bestandserkundung bzw. Betreuung derselben, wenn sie von einer Fachfirma durchgeführt wird, ist als Technische Bestandsaufnahme eine Besondere Leistung im Sinne der HOAI, für die eine Vergütung frei vereinbart werden kann (also auch nach Stunden).

Die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung von Baumaßnahmen können als Grundleistungen nach der HOAI verstanden werden, wenn die anrechenbaren Kosten oberhalb der niedrigsten Tafelwerte für Grundhonorare liegen. Diese betragen bei Ingenieurbauwerken 25.000 € und bei der Technischen Ausrüstung 5.000 €. Welches Leistungsbild in Frage kommt, hängt u.a. von der räumlichen Lage und genauen Funktion des „Kanals“ ab.

Bei anrechenbaren Kosten unterhalb der Tabellenwerte kommt die HOAI nicht zur Anwendung, so dass die übliche Vergütung zu entrichten ist, die häufig nach Stunden ermittelt wird. Bei anrechenbaren Kosten innerhalb der Tabellenwerte ist die HOAI einschlägig, so dass ein Tabellenhonorar hierfür berechnet werden kann, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Seit 2021 liefert die HOAI aber nur noch Orientierungswerte, d.h. eine Vergütung auch für HOAI-Grundleistungen kann grundsätzlich frei vereinbart werden.

Sind die Planungsleistungen also nach 2020 beauftragt worden, lautet die Antwort auf Ihre Frage: ja, die Leistungen können auf Stundenbasis abgerechnet werden, wenn auch abhängig von der Art der Leistung und den anrechenbaren Kosten aus verschiedenen rechtlichen Gründen.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
(@tb-5914)
New Member Customer
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 2
Themenstarter  

@fdoell 

super vielen Dank .

das hilft mir sehr .

 


   
AntwortZitat
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