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Mehraufwand wg Insolvenz Handwerker / Unternehmer

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Christopher Philipp
(@cpphilipparchitekten-de)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Liebe Kollegen,

gerade passiert es leider öfters, dass ein Unternehmen während der Ausführung Insolvenz anmelden muss. Wir hatten aktuell gleich bei 2 Projekten den Fall.

Für uns hat das erheblichen Mehraufwand mit sich gebracht. Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter über die Ausführung der noch nicht erbrachten Leistungen, Umorganisation der Baustelle und Revision von Terminplänen etc.

Wie kann dieser Aufwand HOAI konform abgerechnet werden?
Handelt es sich dabei um besondere Leistungen?

Vorab schon mal danke für alle Beiträge und Kommentare.

Kollegiale Grüße

 


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 271
 

Natürlich sind das besondere Leistungen, denn sie gehören nicht zu den Leistungen, die im Allgemeinen für Bauprojekte erforderlich sind und für die deshalb ein Honorar bei Erbringung der Grundleistungen in der HOAI definiert wäre. Bedenken Sie: die Aufzählung der Grundleistungen in der HOAI ist abschließend, die der Besonderen Leistungen nicht.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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