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Honorar Inflationsausgleich

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Christopher Philipp
(@cpphilipparchitekten-de)
Active Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 3
Themenstarter  

Hallo in die Runde.

der HOAI 2021 basiert nach wie vor auf denTabellenwerten aus dem Juli 2013.

Zwischen damals und heute ist der Lebenshaltungsindex um ca. 26 % (Inflation) gestiegen.

Wäre es legitim diese Preissteigerung vertraglich als Zuschlag auf die Tabellenwerte zu vereinbaren, wenn es beim Auftraggeber durchsetzbar ist.

Mir ist bewusst, dass sich das natürlich auch auf die anrechenbaren Kosten auswirkt. Da die Honorartabelle jedoch nicht linear sondern degressiv aufgebaut ist, verschlechtert sich die Honorierung für Architekten laufend.

Bin gespannt auf eure Beiträge


   
Zitat
FLEMING.CONSULTING.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

Guten Abend Herr Philipp.

Seit der Novellierieung und der Einführung der HOAI 2021 sind die Honorare natürlich frei verhandelbar. Es gilt kein zwingendes Preisrecht. Sie können selbstverständlich versuchen, individuelle Vereinbarungen einzubringen. Solange beide Seiten damit einverstanden sind und es vertraglich festhalten = Vertragsfreiheit als Kernpunkt des deutschen Rechts.

Ihr Auftraggeber könnte dagegen aber auch argumentieren, dass die Baupreise in den letzten Jahren natürlich enorm gestiegen sind und diese höheren Baukosten sich natürlich auf die Höhe der anrechenbaren Kosten und des Honorars auswirken und "die Differenz ausgleichen".

Der Wegfall des Preisrechts hat aber zwei Seiten.

Das übersehen die meisten Architekten, diese Einstellung ist (aus meiner Sicht und Erfahrung) auf das falsche Mindset der meisten Planer zurück zu führen.

Wegfall des Preisrechts wird von Vielen mit dem selbstkasteienden Zwang verbunden, die bereits seit Jahren veralteten Tafelwerte noch weiter zu unterbieten und mit Nachlässen um sich zu werfen. Die andere Seite dieser Entwicklung ist aber, dass man als Planer die freie Möglichkeit hat, sowohl den Leistungsteil als auch den Honorarteil vertraglich entsprechend frei und ggf. nach dem eigenem Gusto zu gestalten...

Daher ja, Sie können das natürlich versuchen.

Sie sollten aber auch bedenken, dass ein großer Teil des Honorars im Laufe der Zusammenarbeit entweder verloren oder generiert wird. D.h. gezieltes Honorarmanagement schlägt aus meiner Sicht immer eine anfängliche Vereinbarung, einen verhandelten Zuschlag o.ä.

 

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
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