HOAI-Forum
Entwässerung als besondere Leistung
Guten Tag,
ich als AG möchte einen Ingenieursvertrag für das Leistungsbild Freianlagen für einen Stadtplatz aufsetzen, bei dem die Entwässerungsplanung inkludiert werden soll. Inwiefern kann ich Aspekte für die Entwässerungsplanung als besondere Leistung mit aufnehmen, sodass ich das Leistungsbild der Verkehrsplanung nicht vertraglich festsetzen muss.
Danke für die Hilfe!
Entwässerungsplanungen gehören entweder zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke oder – falls es nur um die Entwässerung der Freianlagen geht – möglicherweise auch zur technischen Ausrüstung der Freianlage (Anlagengruppe 1 beinhaltet das Thema Abwasser). Grundleistungen bleiben aber Grundleistungen. Ansonsten müssten Sie mal erläutern, welche von Grundleistungen abweichenden Besonderen Leistungen Sie zur Entwässerung gerne bearbeitet hätten (die müssten Sie in einem Vertrag auch alle einzeln anführen).
Das betrifft die Leistungen, die sie als Vertragsgegenstand definieren müssen.
Die sind immer von der Honorierung zu trennen. Bzgl. der Honorierung können Sie bekanntlich seit 2021 vereinbaren, was Sie wollen, solange es nicht sittenwidrig ist.
Frage: Warum soll denn das Leistungsbild Verkehrsanlagen nicht vereinbart werden? Gibt es auf dem Stadtplatz keine für den dauerhaften Fahrverkehr geeigneten Flächen (vgl. die Abgrenzung zu Freianlagen in § 38 Abs. 1 Nr. 8 HOAI)?
PS. Den wortgleichen Beitrag unter einem Anonym-Nickname habe ich mir erlaubt zu löschen. Ein Post genügt für inhaltlichen Austausch in diesem Forum.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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