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Natursteinfassade, anrechenbare Kosten bei Sonderfachplaner

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 CSDA
(@csda)
New Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Guten Tag,

wir sind mit den LP1-8 einer Sanierungsmaßnahme beauftragt. Für die Sanierung der aufwändigen Natursteinfassade haben wir nicht die fachliche Kompetenz und dem Bauherren empfohlen einen Sonderfachplaner mit den LP1-8 für die Fassaden zu beauftragen. Wie sind die anrechenbaren Kosten für die Natursteinfassade in unserem Honorar zu berücksichtigen?


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Das kommt darauf an,

– ob der "Sonderfachplaner" nur Leistungen der Objektplanung übernimmt (dann sollte er vom Objektplaner als Subunternehmer eingebunden und von diesem vergütet werden, während die Fassadenkosten beim Objektplaner anrechenbar sind 

– ob der "Sonderfachplaner" eine eigenständige Objektplanung vornimmt, dann sind die Fassadenkosten bei dem anrechenbar und beim Objektplaner nicht mehr 

– oder ob der "Sonderfachplaner" nur eine Beratungsfunktion hat (wie ein Bauphysiker o.ä.), dann sind die Kosten weiterhin voll beim Objektplaner anrechenbar. 

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
 CSDA
(@csda)
New Member
Beigetreten: Vor 8 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

@fdoell Danke Herr Doell! Ab wann spricht man von einer eigenständigen Objektplanung?


   
AntwortZitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

in diesem Fall, wenn der Sonderfachplaner für die Fassade die Leistungsphasen 1-9 selbstständig mit separatem Auftrag erbringt.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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