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Wer ist in LP 8 zuständig für Aussparungen in Wänden und Decken ?

5 Beiträge
3 Benutzer
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(@arnhold-zwp)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

Als TGA Planer erarbeiten wir in der LP 5 im Rahmen der SuD Planung Angaben für Aussparungen in Wänden und Decken, die der Objektplaner / Architekt in seine Ausführungsplanung übernimmt. Das Herstellen von Aussparungen wird beim Rohbauer / Trockenbauer ausgeschrieben.
In einem aktuellen Projekt führen wir die Diskussion, wer im Rahmen der Objektüberwachung (LP 8) die Ausführung dieser Aussparungen (im Sinne von Vollständigkeitskontrolle, Maßhaltigkeit, bedarfsweiser Mangelanzeigen und -verfolgung sowie Abnahme und Abrechnung ) betreut.
Während der Architekt der Meinung ist, dass der Bedarfsträger ( also der TGA Planer) sich um die Aussparungen zu kümmern hat, sind wir als TGA Planer der Meinung, dass der Architekt als Verfasser der Ausführungsplanung , in welcher die koordinierten Aussparungen enthalten sind für die Umsetzung der Aussparungen verantwortlich ist. Zumal die Kosten für derartige Aussparungen in KG 300 angesiedelt sind.
Wie ist die Meinung im Forum ?


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Wenn die erforderlichen Aussparungen seitens des TA–Planers in der Ausführungsplanung definiert wurden und dann vom Objektplaner auch mit Maßen in die Ausführungsplanung der Wände und Decken übernehmen wurde, gehört das Überwachen der Lage und Größe von Schlitzen und Sierchbrüchen natürlich auch zur Objektüberwachung der Wände und Decken.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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(@arnhold-zwp)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 2
Themenstarter  

@fdoell Vielen Dank für Ihre Antwort ! Viele Grüße aus Wiesbaden, Jan Arnhold , ZWP


   
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(@carsten-grauel)
New Member
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1
 

@fdoell Vielen Dank für die Antwort. Wir haben als Projektsteuerer einen ähnlichen Fall. Der TA Planer hat Aussparungen und Leerrohre sowie Anschlussdosen im Beton geplant, das Rohbauunternehmen hat die Leistungen ausgeführt. Die Objektüberwachung Hochbau hat diese Leistungen nicht überwacht. Bei der Bauzustandsbesichtigung/ Abnahme der Rohbauleistungen fielen dann eine Reihe von Fehlern und Abweichungen auf. Die Objektüberwachung Hochbau meint nun, dies wäre Leistung der Objektüberwachung der technischen Ausrüstung. Wir meinen eher, dass dies eine Überwachungsleistung des Hochbaus wäre.


   
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fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 22 Jahren
Beiträge: 249
 

Sofern Grundleistungen nach der HOAI beauftragt sind, beinhaltet die Lph. 5 der Objektplanung das Erarbeiten der Ausführungsplanung "unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung Beteiligter".

Das bedeutet also: die TA-Planer definieren die Anforderungen an die Objektplanung (Schlitze, Sierchbrüche, Aussparungen) und die Objektplanung übernimmt diese in ihre (!) Planung. Damit sind diese Öffnungen Teil der Objektplanung, definiert aufgrund von Anforderungen der TA. Die Öffnungen sind auch bei der Herstellung des "Objekts" (hier: des Rohbaus) herzustellen und deshalb dort zu überwachen. Diese Öffnungsherstellung gehört deshalb zur Planungs- (und natürlich auch Objektüberwachungs-) Leistung der Gebäudeplanung und die Kosten zu den dort anrechenbaren Kosten der Baukonstruktion. 

Etwas anderes wäre es, wenn die Öffnungen absprachegemäß (!) erst durch Kernbohrungen im fertigen Bauteil entstehen sollen, dann könnte (!) vereinbart (!) werden, dass die Rohrleitungsbauer das selbst lagegenau machen; so etwas kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die endgültige Montageplanung der TA noch Änderungen bzgl. der Lage im Detail bringen kann. In dem Fall wäre es natürlich sachgerecht, dass die Öffnungsherstellung von der Objektüberwachung TA erfolgt und die Kosten der Lochherstellung auch dort anrechenbar sind.

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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