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Planungsleistung für die Umrüstung einer Straßenbeleuchtungsanlage auf energiesparende LED-Leuchten

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(@heinrichuetze-de)
New Member
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo,
wir planen in unserer Kommune die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf energiesparende LED-Leuchten. Das Projekt können wir, als finanzschwache Kommune, nur mit den dafür zur Verfügung stehenden Fördermitteln erfolgreich umsetzen. Da wir noch mehr als 2.000 Leuchtpunkte umrüsten wollen, gehen wir von einer entsprechenden Kostengröße zwischen 1,0 - 1,5 Mio. € aus. Da die zugehörigen Ingenieur-/Planungskosten sich nach § 43 ff TA, berechnen kommen wir bei den vorgenannten Projektkosten über die einschlägige Wertgrenze von 221 T€ und müssen europaweit ausschreiben. Hierzu ergeben sich meine nachfolgenden Fragen:
1.) Ist es nach allgemeiner Auffassung so, dass die Planungsleistung für die Umrüstung einer Straßenbeleuchtungsanlage auf energiesparende LED-
Leuchten der Leistungsphasen 1-9 incl. dem Fördermittelmanagement, wobei der Ingenieur das als besondere Leistung für die Baumaßnahme
durchführt, unter die Fachplanung Technische Ausrüstung fällt?
Die Leistung Fördermittelmanagement beginnt mit der Erstellung des Fördermitteantrages mit allen erforderlichen Berechnungen und
Begründungen und Erläuterungen bei
Abweichungen von den gewöhnlichen Parametern und beinhaltet die gesamthafte Begleitung der Baumaßnahme zur Erlangung der maximalsten
Fördermittel bis zu dem Erstellen des Schlussberichtes, Korrigieren der Berechnungen und Erstellen des Verwendungsnachweises.
Die Leistung versteht sich einschließlich aller notwendigen Eingaben bei allen erforderlichen Softwareportalen und der Übermittlung der Dokumente
an die Gemeinde in unterschriftsreifer Form.
2.) Die eigentliche Leistung zur Umrüstung der Leuchtpunkte mit Kosten von ca. 600 € pro Leuchtpunkt teilt sich mit ca. 2/3 in eine Lieferleistung und
ca. 1/3 in die eigentliche Montageleistung auf. Liegt bei der Leistung dann der Schwerpunkt auf der Lieferung und im Grunde wird eine
Lieferleistung beauftragt? Dann würde diese Leistung als Lieferleistung ebenfalls oberhalb der Wertgrenze von 221 T€ für eine Lieferleistung liegen
und müsste auch europaweit ausgeschrieben werden.
Mit der Bitte um kurze Rückantwort verbleibe ich mit Freundlichen Grüßen Stefan Heinrich


   
Zitat
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 238
 

So, wie sich das liest, brauchen Sie doch gar keine HOAI-Grundleistungen, das kann alles unter Aufsicht Ihres Strassenbauhofs durchgeführt werden.

Die Betreuung der Fördermittelanträge usw. ist auch keine HOAI-Grundleistung. Da nehmen Sie am besten jemand, der genau damit Erfahrung hat, das dürften eher keine Planungsbüros sein (wäre aber möglich).

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
AntwortZitat
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