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Fachplaner für ressourceneffizientes Bauen

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(@loreconcular)
New Member
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1
Themenstarter  

Hallo, 

 

wir sind ein Unternehmen, das Architekt*innen und Bauherr*innen zum Thema Wiederverwendung von Materialien beratet. Konkret helfen wir bei der Suche nach einsetzbaren Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen, bei der Aufarbeitung und Zertifizierung dieser Materialien, beim Einplanen von wiedergewonnenen Materialien in neuen Entwürfen und beim Entwerfen von modularen und rückbaufähigen Gebäuden. Wir erstellen Ökobilanzierungen und Materialpässe. Mehr Information unter concular.de

 

Können wir unsere Leistung nach HOAI abrechnen? Und wenn ja, in welchem Leistungsbild passen wir bzw. an welchen Leistungsbild können wir uns orientieren? Z.B. Bauphysik?

 

Mit freundlichen Grüßen

Lore Ameel

für Concular


   
Zitat
Schlagwörter für Thema
fdoell
(@fdoell)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 21 Jahren
Beiträge: 231
 

Guten Tag,

die von Ihnen beschriebenen Leistungen haben überwiegend nichts mit den Grundleistungen der HOAI zu tun. Im Einzelnen:

- Suche nach einsetzbaren Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen: das hat nichts mit Planung im Sinne von HOAI-Grundleistungen zu tun, sondern ist eine der Baumaterialwirtschaft zuzurechnende Tätigkeit.

- Aufarbeitung und Zertifizierung dieser Materialien: dto.

- Einplanen von wiedergewonnenen Materialien in neuen Entwürfen: Das ist eine Zuarbeit zur Objektplanung, die aber wie das Spezialwissen eines freien Mitarbeiters i.d.R. keine vollständigen HOAI-Grundleistungen zur Folge hat, sondern sich als Beratungsleistung (nicht im Sinne der HOAI-Anlagen) durch viele Grundleistungen hindurchzieht (und üblicherweise nach Aufwand vergütet wird).

- Entwerfen von modularen und rückbaufähigen Gebäuden: sofern Sie Leistungsphasen nach der HOAI vollständig erbringen, ist das entsprechende HOAI-Objektplanung. Ihre Spezialkenntnisse sind dabei ähnlich wie die anderer spezialisierter Planer (z.B. für besondere  Konstruktionen oder Gestaltungen) zu sehen, d.h. sie geben Ihnen womöglich ein gewisses Alleinstellungsmerkmal, sofern Sie am Markt für ein definiertes Know-how bekannt sind.

- Ökobilanzierungen und Materialpässe: auch das hat nichts mit Bauplanungen zu tun.

Es bleibt, Ihnen zu empfehlen, die Gebäudeplanung organisatorisch und marketingtechnisch streng von den übrigen Tätigkeiten zu trennen, wenn Sie HOAI-Planungsleitungen im Wettbewerb mit anderen Planern erbringen wollen.

Mit Bauphysik im Sinne der HOAI haben die übrigen Leistungen Ihres Hauses auch nichts zu tun. Lesen Sie doch mal durch, was in der HOAI dazu drin steht!

Grundsätzlich passen Honorarberechnungen nach der HOAI - bis auf die genannten Gebäudeplanungen - nicht zu den von Ihnen angebotenen Leistungen, da sie überhaupt nicht mit HOAI-Grund- und Beratungsleitungen vergleichbar sind. Sie können aber eigene „Leistungsbilder“ für Ihre Leistungen definieren und dafür ein schwierigkeits- und baukostenabhängiges Honorar analog zu HOAI-Tabellen verlangen, wenn das inhaltlich Sinn ergibt. Empfehlung: lassen Sie den Begriff HOAI dabei aus dem Spiel, das gibt nur Anlass zu enttäuschten Erwartungen und Verwirrungen!

Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de


   
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