HOAI 2027: Was die Novelle bringt
Die HOAI steht vor ihrer ersten Überarbeitung seit 2013. Zwei Gutachten im Auftrag des Bundes liegen vor: das Planungsbereichsgutachten (2023) zu den Leistungsbildern und das Honorargutachten vom 17.01.2025 zu den Honorartafeln. Beide zusammen sind die Blaupause für die neue Verordnung, die in der Branche lange als „HOAI 202X“ lief und nach dem aktuellen Zeitplan als HOAI 2027 kommen soll.
Auf dieser Seite erkläre ich, was das Honorargutachten vorschlägt, wo das Verfahren steht und was das für Ihre Verträge bedeutet. Mit dem Orientierungsrechner können Sie die Tafelwerte der HOAI 2021 und die Vorschläge des Gutachtens für Ihr Projekt direkt vergleichen. Die Seite halte ich laufend aktuell.
Stand des Verfahrens (14.10.2026)
Ein Verordnungsentwurf ist noch nicht veröffentlicht. Nach Angaben des AHO arbeiten Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und Bundesbauministerium (BMWSB) derzeit daran; der Entwurf soll im Herbst 2026 vorliegen, der Abschluss mit Zustimmung des Bundesrats ist für das 1. Quartal 2027 angestrebt. Die Höhe der Tafelwerte ist der strittigste Punkt. Nächster Fixpunkt: die AHO-Herbsttagung am 24.11.2026 mit dem Sachstand aus dem Ministerium.
Orientierungsrechner: HOAI 2021 und Honorargutachten im Vergleich
Der Rechner stellt das Honorar nach der geltenden HOAI 2021 und nach den Tafelwerten des Honorargutachtens nebeneinander, für Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung. Wählen Sie Leistungsbild, anrechenbare Kosten, Honorarzone und die beauftragten Leistungsphasen. Die Tabelle darunter zeigt, wie sich die Prozentsätze der Leistungsphasen verschieben und was sich an der Leistung ändern soll.
| Lph | 2021 | Gutachten | Honorar 2021 | Honorar Gutachten | Was sich an der Leistung ändert (Auszug) |
|---|
Grundlagen. . Gutachten: Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI (Universität Stuttgart / Hans Lechner ZT, im Auftrag des BMWK, Endbericht 17.01.2025), Tafelwerte mit Stand 2026 einschließlich Prognose. Zwischenwerte linear interpoliert (§ 13 HOAI).
Nicht enthalten. Umbauzuschlag, mitzuverarbeitende Bausubstanz, Nebenkosten, Besondere Leistungen, Umsatzsteuer.
Was die HOAI 2027 ändern soll
Das Honorargutachten ist eine Vorlage für den Verordnungsgeber, keine Entscheidung. Es kann in jedem Punkt anders kommen. Die Vorschläge im Überblick:
- Deutlich höhere Tafelwerte. Bei gleichen anrechenbaren Kosten steigen die Honorare bei Gebäuden in der Honorarzone III um rund 33 bis 47 %, bei der Technischen Ausrüstung um rund 44 % und mehr, bei der Tragwerksplanung um rund 25 bis 40 %, bei Freianlagen um rund 29 bis 41 %. Kleine Projekte profitieren am stärksten. Begründet wird das mit der Baupreisentwicklung seit 2013, den gestiegenen Bürokosten und dem Mehraufwand durch neue rechtliche und technische Anforderungen.
- Neue Tafelgrenzen. Die unteren Grenzen stammen aus dem Jahr 1976 und sollen endlich angehoben werden, bei Gebäuden von 25.000 € auf 100.000 €, bei der Technischen Ausrüstung von 5.000 € auf 25.000 €. Die oberen Grenzen wachsen, bei Gebäuden von 25 auf 50 Mio. €. Für kleine Aufträge heißt das: Sie fallen künftig aus der Tafel heraus und müssen frei vereinbart werden.
- Verschobene Leistungsphasen. Die frühen Phasen werden aufgewertet. Bei Gebäuden steigt die Vorplanung von 7 auf 8 % und die Entwurfsplanung von 15 auf 17 %; Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung geben je einen Punkt ab. Bei der Tragwerksplanung bleibt alles beim Alten.
- Modernisierte Leistungsbilder. Die Grundleistungen werden an § 650p BGB, die DIN 276:2018 und an Nachhaltigkeitsanforderungen angepasst. In der Grundlagenermittlung kommen ein eigener Kostenrahmen und ein Terminrahmen hinzu, in der Vorplanung bis zu drei Varianten. Damit wandert die Zielfindungsphase des BGB in die HOAI hinein. BIM bleibt projektspezifisch zu vereinbaren und ist nicht in die Tafelwerte eingerechnet.
- Umbau. Für die mitzuverarbeitende Bausubstanz sind feste Abminderungsfaktoren vorgesehen, etwa 0,70 bei Gebäuden, 0,65 bei Freianlagen und 0,55 bei der Technischen Ausrüstung, ergänzend je Leistungsphase. Das würde einen Dauerstreitpunkt entschärfen.
- Flächenplanung. Fünf statt drei Honorarzonen, ein neues Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“ und eine jährliche Fortschreibung der Tafelwerte anhand von Indizes des Statistischen Bundesamts.
Nicht durchgesetzt hat sich der Vorschlag, die Honorarspannen durch einen einzigen Honorarwert zu ersetzen. Es bleibt bei Von- und Bis-Sätzen.
Was das jetzt für Ihre Verträge bedeutet
Bis die Novelle in Kraft ist, gilt die HOAI 2021 mit den Tafelwerten von 2013. Trotzdem hat das Honorargutachten schon heute Gewicht: Es ist der amtliche Beleg dafür, dass die geltenden Tafelwerte die Kostenentwicklung seit 2013 nicht mehr abbilden. Bei der freien Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI ist das ein belastbares Argument für ein Honorar oberhalb des Basishonorarsatzes, und zwar für beide Seiten. Auch faire Auftraggeber brauchen eine Orientierung, und das Gutachten bietet sie.
Drei Dinge würde ich jetzt prüfen. Erstens laufende Rahmenverträge und Projekte mit langer Laufzeit: Gibt es eine Preisanpassungsklausel, und greift sie beim Inkrafttreten einer neuen HOAI? Zweitens Angebote für kleine Projekte: Wer heute unter 100.000 € anrechenbaren Kosten plant, sollte wissen, dass dieser Bereich nach dem Gutachten künftig außerhalb der Tafel liegt. Drittens den Vertragsschluss selbst: Nach dem Vorschlag der Gutachter bleibt es für Verträge, die vor dem Inkrafttreten geschlossen werden, bei den bisherigen Tafelwerten. Wer die neuen Werte will, muss sie vereinbaren.
Meine Einschätzung: Die Tafelwerte des Gutachtens werden nicht eins zu eins Verordnung. Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber, und eine Anhebung um ein Drittel und mehr wird im Verordnungsverfahren und im Bundesrat nicht ohne Abstriche durchgehen. Die Richtung aber steht fest, und wer sich jetzt mit den Zahlen vertraut macht, verhandelt besser.
Der Weg zur HOAI 2027
- Januar 2024 – Veröffentlichung des Planungsbereichsgutachtens (BBSR / BMWSB).
- 27.03.2025 – Das BMWK veröffentlicht das Honorargutachten (Endbericht vom 17.01.2025).
- Frühjahr 2025 – Der geplante Referentenentwurf entfällt mit dem Ende der Ampel-Koalition. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung erwähnt die HOAI nicht.
- 12.06.2025 – AHO, BAK, BIngK, VBI, BDB und BDA fordern Ministerin Reiche in einem gemeinsamen Schreiben auf, das Verfahren wieder aufzunehmen.
- 04.12.2025 – Das BMWE kündigt auf der AHO-Herbsttagung die Fortführung für Mitte 2026 an.
- 21.01.2026 – Austausch beider Ministerien mit Kammern, Verbänden und Auftraggebern.
- 26.03.2026 – Die BAK berichtet von einer schriftlichen Zusage der Ministerin, das Verfahren fortzusetzen. Ziel: Abschluss Ende 2026.
- Sommer 2026 – Das BMWE befragt die Länder, die Rückmeldungen sind positiv. Die Arbeit auf Fachebene beginnt.
- Oktober 2026 – Laut AHO arbeiten die Ministerien am Verordnungsentwurf. Angestrebt: Entwurf im Herbst 2026, Bundesrat im 1. Quartal 2027.
- 24.11.2026 – AHO-Herbsttagung „HOAI 2027 auf der Zielgeraden“ mit Sachstand aus dem BMWE.
Downloads und Quellen
- Honorargutachten 2025 (PDF, Bundeswirtschaftsministerium) – Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI, Endbericht vom 17.01.2025, mit allen neuen Honorartafeln im Anhang
- Dossier HOAI beim Bundeswirtschaftsministerium
- Planungsbereichsgutachten 2023 (PDF, BBSR) – Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI
- AHO: Themenseite HOAI mit Stellungnahmen und Veranstaltungen zur Novelle
- Honorartafeln der HOAI 2021 und HOAI-Rechner auf HOAI.de
Seminare zur HOAI
In meinen HOAI-Seminaren ist die Novelle fester Bestandteil. Sobald der Verordnungsentwurf vorliegt, gibt es dazu ein eigenes Update-Format. Bis dahin zeige ich dort, wie Sie mit dem Honorargutachten in der Vertragspraxis umgehen.
