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[Gelöst] Umbauzuschlag Tragwerksplanung auf welcher Grundlage/Summe

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(@roedel-f)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
Themenstarter  

Ich habe 3 Angebot von Tragwerksplanern vorliegen. Jeder berechnet den Umbauzuschlag auf einer anderen Grundlage.

 

Angebot A: Umbauzuschlag X% vom Grundhonorar 

Angebot B: Rechnet das Grundhonorar erst durch die Leistungsphasen. Der Umbauzuschlag wird dann davon berechnet

Angebot C: Umbauzuschlag wird von den Anrechenbaren kosten gezogen. 

 

Leider konnte ich aus der HOAI und den Anlagen nicht herauslesen, aus welche Summe der Umbauzuschlag ermittelt wird, oder ob das jeder selbst entscheiden darf. Angebot A und B sind leichter zu vergleichen, aber Angebot C hat einen ca. 20 mal höheren Umbauzuschlag. 

Steht irgendwo geschrieben, nach welcher Summe sich der Umbauzuschlag ermittelt?

 


   
Zitat
FlemingConsulting.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 

Sehr geehrte/r @fr,

nach § 6 Abs. 2 Ziffer 5 HOAI 2021 wird der Umbauzuschlag auf das Honorar gerechnet.
Auch die Struktur des § 6 Abs. 2 HOAI 2021 gibt eigentlich einen guten Überblick über den theoretischen Aufbau der Honorarberechnung
- Leistungsbild
- anrechenbaren Kosten
- Honorarzone
- Honorartafeln
- dann bestimmt man die Höhe des Honorars
- dann kommt der Umbauzuschlag dazu.

Das Berechnungsergebnis der Varianten A und B sollte sich mathematisch grds. nicht voneinander unterscheiden. Bei gleicher Höhe des Umbauzuschlags sollte auch die gleiche Summe herauskommen.

Der Berechnungsweg der Variante C ist m. M. nach zwar nicht nach dem Sinn des HOAI Gedanken, aber seit dem 01.01.2021 und dem Wegfall des verbindlichen Preisrechts wäre auch solch ein Angebot grds. nicht problematisch. Rein rechnerisch und aufgrund des degressiven Verlaufs der Honorarkurve der jeweiligen Tafelwerte wäre bei dem Berechnungsweg der Variante C eine geringere Honorarsumme zu erwarten.

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
Vergabeberater (VgV & UVgO)
Büro: 0212-23282378
Mobil: 0157-75703987
E-Mail: info@fleming-consulting.de
Web: www.fleming-consulting.de


   
AntwortZitat
(@roedel-f)
New Member
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 2
Themenstarter  

@alexander-fleming Vielen Dank für die gute und ausführliche Erläuterung. Das hat mir weitergeholfen 🙂


   
AntwortZitat
FlemingConsulting.
(@alexander-fleming)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 157
 
Veröffentlicht von: @fr

@alexander-fleming Vielen Dank für die gute und ausführliche Erläuterung. Das hat mir weitergeholfen 🙂

Immer wieder gerne!

FLEMING.CONSULTING.
Sachverständigenbüro für Honorare & Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI)
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Büro: 0212-23282378
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