HOAI-Forum
Wiederholung Grundleistung
Werte Forumsteilnehmer,
LPH 6 und 7 sind durch den Gebäudeplaner noch nicht vollständig abgeschlossen, aber die Ausschreibung des Gerüstbauers. Nur diese ist nun aufgrund der Insolvenz des Gerüstbauers zu wiederholen.
Ist dies eine zusätzlich zu vergütende Leistung?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
Das ist ein Anwendungsfall des § 10 Abs. 2 HOAI. Ob das zu vergüten ist, richtet sich nach dem geschlossenen Vertrag; wenn ja, wie das zu vergüten ist, nach der Vereinbarung, die die Parteien dazu treffen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
Vielen Dank Herr Doell,
im Vertrag steht:
"Das Honorar für alle weiteren Leistungen ist vor Leistungsbeginn zu vereinbaren. Dies ist durch den AN anhand des Stundensatzes (... EUR netto) zu kalkulieren und als Pauschalhonorar anzubieten".
Somit gehe ich davon aus, dass der AN einen Anspruch hat und ein entsprechendes Angebot nach Stunden erstellen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mitglied
Davon würde ich mal nach den zitierten Klauseln ausgehen, wenn nicht andere Vertragsinhalte oder das tatsächliche Projektgeschehen eine andere Sichtweise verlangen.
Mit herzlichen Grüßen
Friedhelm Doell
ö.b.v. HOAI-Sachverständiger
doell@doellconsult.de
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